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Keine Chance für Fälscher

Anna Peters20. September 2013

In Deutschland ist streng geregelt, wie der Ablauf einer Bundestagswahl auszusehen hat. Wahlmanipulation soll so verhindert werden. Der Versuch, Wahlcomputer einzusetzen, ist vorerst gescheitert.

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Wahlhelfer bei der Auszählung (Foto:dpa)
Ohne die ehrenamtlichen Wahlhelfer geht nichtsBild: picture-alliance/dpa

"Der Wahlprozess in Deutschland ist in jeder Phase sehr transparent", erklärt Klaus Pötzsch vom Bundeswahlamt. Es ist verantwortlich für die Organisation und den Ablauf aller Bundestags- und Europawahlen. Damit nichts schiefgeht, wird vorgesorgt, sagt Pötzsch im Gespräch mit der DW: "Da ist zum Beispiel die Situation in den Wahllokalen zu nennen: Dort haben wir in jedem Wahllokal acht bis neun freiwillige Helfer." Rund 630.000 von ihnen sind am Wahlsonntag ehrenamtlich im Einsatz. In Deutschland kann sich jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, bei seiner Gemeinde als Wahlhelfer melden. Aber auch wer sich nicht freiwillig meldet, kann von seiner Stadt oder Kommune zu dem Ehrenamt berufen werden. Ablehnen kann diese Berufung nur, wer einen dringenden Grund vorzuweisen hat.

Vor Öffnung der Wahllokale prüfen die Helfer, ob die Wahlurne, in die später die Stimmzettel kommen, tatsächlich leer ist. Während der Wahl vergewissern sie sich, ob die Wähler sich ausweisen und ihre Wahlberechtigung vorlegen können, die sie bereits vor der Wahl per Post zugesandt bekommen haben.

Von der Wahlurne zum Bundeswahlleiter

Die Wahlhelfer sorgen auch dafür, dass die Wähler im Wahllokal nicht beeinflusst werden. Wenn zum Beispiel Mitglieder einer Partei versuchen würden, im Wahllokal noch ein paar Stimmen zu gewinnen, müssten sie dies unterbinden. Die Wahlhelfer selbst verpflichten sich zu Unparteilichkeit. Das heißt nicht, dass die Wahlhelfer nicht Mitglied einer Partei sein dürfen, im Gegenteil: Die im jeweiligen Bezirk vertretenen Parteien sollen sogar möglichst berücksichtigt werden. Durch diese politische Vielfalt soll die unparteiische Abwicklung der Wahl gewährleistet werden.

Klaus Pötzsch (Foto: destatis)
Klaus Pötzsch: "Der Wahlprozess in Deutschland ist in jeder Phase sehr transparent."Bild: Destatis

Exakt um 18.00 Uhr müssen die Wahlhelfer das Wahllokal schließen und die Stimmen nach einem festgelegten Muster auszählen und protokollieren. "Das Ergebnis wird von den Wahllokalen an die Gemeindeverwaltungen gemeldet und von den diesen dann an die Kreiswahlleiter", beschreibt Pötzsch die Weitergabe. Die Kreiswahlleiter übermitteln die Ergebnisse dann an den jeweiligen Landeswahlleiter und dieser dann an den Bundeswahlleiter.

Schwachpunkt Briefwahl

Durch Transparenz und Kontrollmechanismen soll Wahlfälschung in Deutschland unterbunden werden. In der Regel gelinge das, aber wirklich 100 Prozent garantieren, dass nicht in Einzelfällen auch mal etwas schief gehe, möchte Pötzsch nicht.

Anfällig für Manipulation ist in Deutschland die immer populärer werdende Briefwahl - in Städten nutzen bis zu 30 Prozent der Wahlberechtigten diese Möglichkeit der Stimmabgabe. Briefwahlunterlagen können leicht gefälscht werden. Und auch das Wahlgeheimnis wird hier nicht in jedem Fall gewahrt. Es kann passieren, dass ein Pfleger im Altenheim für seinen Schützling oder der Ehemann für seine Partnerin den Wahlzettel ausfüllt. 2002 wurde zum Beispiel die Kommunalwahl in Dachau manipuliert, indem über 400 Briefwählerstimmen gefälscht wurden. Der Betrug flog nur auf, weil der Fälscher stets mit demselben Kugelschreiber geschrieben hatte.

Wahlkabinen (Foto:dpa)
In Deutschland müssen Wähler in einer Wahlkabine ihre Stimme abgeben.Bild: picture-alliance/dpa

Wahlcomputer in Deutschland verfassungswidrig

Auch in Deutschland wurden schon - ähnlich wie in den USA und Brasilien - Wahlcomputer eingesetzt. Das war bei der Bundestagswahl 2005. Diese jedoch hat das Bundesverfassungsgericht 2009 für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Der Wahlvorgang muss öffentlich geschehen. Gleiches gilt für die Stimmauszählung: "Es ist vorgeschrieben, dass jede einzelne Stimme laut vorgelesen und öffentlich protokolliert wird. Transparenz ist das Zauberwort", erklärt Pötzsch. Öffentlich bedeutet hier, dass jeder bei der Auszählung im Wahllokal dabei sein kann. Und wenn nach der Wahl Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, muss es möglich sein, die Stimmen neu auszuzählen. Dies war - so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - bei den in Deutschland eingesetzten Wahlcomputern jedoch nicht möglich.