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Karlsruhe verhandelt über ESM und Fiskalpakt

Daphne Grathwohl10. Juli 2012

Wird Karlsruhe den ESM und den Fiskalpakt kippen und den Euro gefährden? Einen Tag lang wogen Juristen und Politiker ab. Ein politischer, juristischer und ökonomischer Diskurs unter größter Anspannung.

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Bild: Reuters

Es war nur eine mündliche Verhandlung vor einer ohnehin nur vorläufigen Entscheidung im Eilverfahren. In diesem Eilverfahren geht es darum, ob der Bundespräsident die Gesetze zu ESM und Fiskalpakt unterzeichen und in Kraft setzen darf, oder ob sie erst einmal bis zur Entscheidung in der Hauptsache ruhen sollen. Doch die vorläufige Entscheidung könnte anzeigen, wie das Gericht in der Hauptsache entscheiden wird. Also war die Anspannung vor und in der Verhandlung enorm. Im Vorfeld hatte es bereits offene Warnungen aus Brüssel und Berlin gegenüber Karlsruhe gegeben, falls die Richter die Instrumente zur Rettung des Euros für verfassungswidrig erklären würden.

Schwerwiegende Abwägung

Im Eilverfahren wird abgewogen, was schwerer wiegen würde: Die Instrumente vorläufig zu stoppen, um dann in der Hauptsache festzustellen, dass sie doch der Verfassung entsprechen - während in der Zwischenzeit die Finanzmärkte im Chaos versinken? Oder alternativ ESM und Fiskalpakt erst einmal unterzeichnen und ratifizieren zu lassen, um dann festzustellen, dass sie der Verfassung widersprechen - als völkerrechtliche Verträge dann jedoch nicht mehr rückgängig zu machen sind?

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle Foto: Ronald Wittek/dapd
Gerichtspräsident Andreas VoßkuhleBild: dapd

Solche Prognoseentscheidungen seien schwierig, so Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle in seiner Einführung. Er verwies auf den Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers, der vom Bundesverfassungsgericht zu respektieren ist. Das gelte besonders in Fällen wie diesem, in denen es um die Verfassungsmäßigkeit von Zustimmungsgesetzen zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer politischer Bedeutung gehe, so Voßkuhle weiter.

Es geht um Geld…

Es geht um viel Geld: Die 17 Unterzeichnerstaaten stellen dem ESM anteilig insgesamt 700 Milliarden Euro zur Verfügung. Er würde die EFSF ablösen, die Europäische Stabilisierungsfazilität, soll dauerhaft gelten und Staaten unterstützen, die in Schieflage geraten sind. Nach dem jüngsten EU-Gipfel Ende Juni sollen aber auch Banken direkt aus dem ESM unterstützt werden können. Der Fiskalpakt verpflichtet die Staaten einerseits zu ausgeglichenen Haushalten und andererseits zu einer in ihrer Verfassung verankerten Schuldenbremse. Kontrollinstanz soll der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) sein. Nur wer den Fiskalpakt umsetzt, hat Anspruch auf Gelder aus dem ESM.

Source News Feed: EMEA Picture Service ,Germany Picture Service Germany's Finance Minister Wolfgang Schaeuble arrives for the hearing on the European Stability Mechanism (ESM) and the fiscal pact at German Constitutional Court in Karlsruhe July 10, 2012. Germany's top court will address on Tuesday whether Europe's new bailout scheme and budget rules are compatible with national law in a process influencing not just how to tackle the euro zone debt crisis, but how much deeper European integration can go. REUTERS/Alex Domanski (GERMANY - Tags: POLITICS BUSINESS)
Bundesverfassungsgericht Verhandlung ESM FiskalpaktBild: Reuters

Und so verteidigte in Karlsruhe der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble höchstpersönlich die Vorschriften des ESM und des Fiskalpakts: Der ESM sei ein effizienteres Instrument als der EFSF, so Schäuble. Das hieße auch, dass Deutschland weniger stark mithaften würde. Eine deutliche zeitliche Verschiebung von ESM und Fiskalpakt würde zu einem erheblichen Vertrauensverlust in der Eurozone führen, und Zweifel am Rettungswillen könnten Krisensymptome verstärken, mahnte Schäuble eindringlich. Dazu gehörten auch Spekulationen über den Euro-Austritt einzelner Länder, erklärte der Finanzminister.

… und um Demokratie

Neben finanziellen Aspekten geht es in Karlsruhe aber auch um grundsätzliche Fragen der Demokratie. Denn durch den ESM werde das so genannte Bail-Out-Prinzip ausgehebelt, also der Grundsatz, dass kein Staat für die Schulden eines anderen einstehen muss, so die Beschwerdeführer. Zudem hafteten die Staaten unbegrenzt, denn im ESM-Vertrag ist zum einen festgeschrieben, dass der Gouverneursrat, das zentrale Gremium des ESM, das Stammkapital von zurzeit 700 Milliarden selbständig erhöhen kann. Zum anderen ist der ESM-Vertrag - zumindest dem Wortlaut nach - nicht kündbar. Der Fiskalpakt eröffnet der EU weitreichende Einflussmöglichkeiten auf nationale Haushalte. All diese Umstände aber höhlten das Haushaltsrecht des Parlaments aus, und die Nationalstaaten können dann über ihr Budget nicht mehr frei verfügen.

Die Kläger (v.l.): Wilhelm Hankel, Wilhelm Noelling, Karl Albrecht Schachtschneider, Joachim Starbatty und Bruno Bandulet Foto: Ronald Wittek/dapd
Die Kläger (v.l.): Wilhelm Hankel, Wilhelm Noelling, Karl Albrecht Schachtschneider, Joachim Starbatty und Bruno BanduletBild: Ronald Wittek/dapd

Zu den Beschwerdeführern in den verschiedenen Verfahren, die gemeinsam verhandelt werden, gehören die mittlerweile international bekannten Euro-Skeptiker, unter anderem die Professoren Starbatty und Schachtschneider, die wiederholt in ähnlichen Verfahren nach Karlsruhe gezogen waren. Joachim Starbatty schätzt die Chancen, die fraglichen Verträge im Eilverfahren zu stoppen, gar nicht schlecht ein: "Das Gericht wird machen, was die Verfassung vorschreibt."

"Apokalyptische Szenarien"

Die Beschwerdeführerin und frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin erklärte in der mündlichen Verhandlung, die Verfahren beträfen die Rechte aller Wahlbürger in der Bundesrepublik Deutschland. Christoph Degenhart warnte davor, die Unterzeichnung der fraglichen Verträge würde zu seinem irreversiblen Richtungswechsel in der EU führen. Er kritisierte die nachträglich erfolgte Änderung des ESM-Vertrags um die direkte Bankenunterstützung. Und er verwies darauf, dass die "apokalyptischen Szenarien", die in der mündlichen Verhandlung entworfen würden, um eine Entscheidung in Karlsruhe gegen ESM und Fiskalpakt zu verhindern, gerade nicht belegt seien.

Der ESM sollte am 1. Juli 2012 in Kraft treten, der Fiskalpakt Anfang 2013. Doch der Zeitplan ist bereits verschoben: Ende Juli wird zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutz erwartet. In der mündlichen Verhandlung wurde lange darüber diskutiert, ob das Gericht sich länger mit dem Eilverfahren befassen solle, um eine verlässlichere, wenn auch vorläufige Entscheidung zu fällen, die dann auch Indizwirkung für die Hauptsache habe.

Unangenehme Entscheidung aus Karlsruhe?

Bis das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entscheidet, werden Monate vergehen. Welche Konsequenzen die Entscheidung hätte, dass ESM und Fiskalpakt gegen die deutsche Verfassung verstoßen, ist kaum abzusehen. Immerhin ist Deutschland für knapp ein Drittel des ESM-Kapitals verantwortlich: Etwa 22 Milliarden Euro zahlt es direkt in den permanenten Rettungsschirm ein, 168 Milliarden muss es als Absicherung bereithalten. Der größte Einzahler müsste unter Umständen eine Volksabstimmung durchführen, um das Grundgesetz so zu ändern, dass ESM und Fiskalpakt umgesetzt werden können. Und dann bliebe die Frage, ob die Deutschen einer solchen Übertragung der Haushaltsrechte des Parlaments zustimmen würden.

Sonne über dem Bundesverfassungsgericht Copyright: DW/Daphne Grathwohl 10.07.2012, Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht Eilverfahren gegen ESM und FiskalpaktBild: DW

Das Bundesverfassungsgericht hat der Abwägung dieser Folgen viel Bedeutung eingeräumt - schon jetzt in der mündlichen Verhandlung und wohl erst recht in der Hauptsache. Es sei keine einfache Entscheidung, erklärte Gerichtspräsident Voßkuhle, man werde aber mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend über die Anträge entscheiden. "Es ist Aufgabe der Verfassungsgerichte, Regeln auch dann zur Geltung zu verhelfen, wenn es politisch nicht opportun erscheint."