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Kippt auch die Drei-Prozent-Hürde?

26. Februar 2014

Die Fünf-Prozent-Sperrklausel zur Europawahl war 2011 für verfassungswidrig erklärt worden. Wird nun auch die niedrigere Hürde für die Abstimmung am 25. Mai gekippt? Die Kläger von den Kleinparteien haben gute Chancen.

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EU-Parlament in Straßburg (foto: AP)
Bild: Christian Lutz/AP/dapd

Werden durch die Drei-Prozent-Sperre für die Wahl zum Europäischen Parlament kleinere Parteien in Deutschland ungerechtfertigt benachteiligt? Zwei Monate vor der Europawahl entscheidet das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch, ob die geltenden Beschränkungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Gegen die Sperrklausel haben mehrere Kleinparteien und mehr als 1000 Bürger geklagt.

Die Kläger, von den Freien Wählern über die Piratenpartei bis zu den Grauen Panthern, werfen den im Bundestag vertretenen Parteien vor, mit der Festsetzung der Hürde eigene Interessen verfolgt zu haben. Aus Sicht des Parlaments hingegen ist die Klausel notwendig, um eine Zersplitterung im EU-Parlament zu verhindern.

Die Karlsruher Richter hatten Ende 2011 die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde kassiert, weil es die Stimmengleichheit der Wähler und die Rechte kleiner Parteien verletzt sah. Daraufhin hatte der Bundestag die Klausel gesenkt. Doch auch gegen diese Beschränkung gingen Verfassungsklagen ein. Sollte Karlsruhe die Hürde kippen, gäbe es bei der Europawahl im Mai keine Beschränkung mehr.

Wieviele Parteien verträgt das EU-Parlament?

Klägervertreter Hans Herbert von Arnim argumentierte, 2009 seien aufgrund der Hürden rund 2,8 Millionen Wählerstimmen unter den Tisch gefallen. Hätte es damals keine Sperren gegeben, säßen jetzt 13 deutsche Parteien im Europäischen Parlament in Straßburg, selbst die Tierschutz- und die Rentner-Partei, so die Gegner. In der mündlichen Anhörung im Dezember hatten sich gewichtige Stimmen für den Erhalt der Drei-Prozent-Begrenzung ausgesprochen, darunter auch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD). Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte zumindest Vorbehalte gegen die Hürde geäußert.

Jurist Hans Herbert von Arnim (foto: dpa)
Erfahrener Kläger und Beschwerdeführer in Karlsruhe: Hans Herbert von ArnimBild: picture-alliance/dpa

Die Führung der Unionsfraktion im Bundestag stellte sich bereits darauf ein, dass die Karlsruher Richter die Sperrklausel kippen könnten. "Ich war von Anfang an skeptisch bei dieser Regelung, inzwischen halte ich die Chancen für sehr gering, dass das Gericht unseren Argumenten folgt", so deren Fraktionsjustiziar Helmut Brandt (CDU).

SC/kle (dpa, rtr)