Sofern Sie über einschlägige Erfahrungen im Medienumfeld in Form einer mindestens einjährigen Tätigkeit im Mediensektor verfügen, genügt ihr Studienabschluss.
Allerdings werden ausschließlich Vollzeit-Beschäftigungen nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums anerkannt. Praktika, die Sie während Ihres Studiums gemacht haben, können Ihnen leider nicht angerechnet werden.