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In die Oper nur ohne Burka

20. Oktober 2014

Mit dem Segen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist in Frankreich der islamische Ganzkörperschleier in der Öffentlichkeit verboten. Dies gilt auch für die Oper, wie jetzt eine Touristin erfahren musste.

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Vollverschleierte Frau (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Frau saß bis auf die Augen verschleiert in der ersten Reihe der Pariser Oper an der Bastille, direkt hinter dem Dirigenten und verfolgte die Aufführung der Oper "La Traviata". Einige Sänger reagierten irritiert.

Der stellvertretende Opern-Direktor Jean-Philippe Thiellay schilderte der Nachrichtenagentur AFP den Vorfall, der sich bereits Anfang des Monats ereignete: "Ich wurde im zweiten Akt benachrichtigt". Einige Chorsänger hätten erklärt, sie würden "nicht singen", sollte das Problem nicht gelöst werden.

Paar verließ die Oper

In der Pause der Aufführung sei die Frau aufgefordert worden, den Schleier abzunehmen, oder zu gehen, woraufhin ihr Begleiter mit ihr das Opernhaus verlassen habe. Bei dem Paar handelte es sich Medienberichten zufolge um Touristen aus der Golfregion. Der Vorfall sei ruhig und ohne Zwischenfälle geklärt worden, sagte Thiellay.

Das französische Kultusministerium teilte mit, wegen des Vorfalls werde an einer Mitteilung an Theater, Museen und andere öffentliche Institutionen gearbeitet. Diese müssten gewährleisten, dass sich alle Besucher und Zuschauer an das Gesetz halten. In Frankreich ist eine Verschleierung in der Öffentlichkeit seit 2011 verboten. In dem Gesetz, das unter dem damaligen konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy beschlossen wurde, wird die islamische Vollverschleierung nicht explizit erwähnt. Es verbietet aber, auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten Kleidung zu tragen, "die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen". Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 150 Euro geahndet.

Plazet aus Straßburg

Im Sommer hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das entsprechende Gesetz gebilligt. Das Verbot sei keine Diskriminierung, es verstoße nicht gegen den Schutz des Privatlebens und auch nicht gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit, entschieden die Richter in Straßburg. Mit dem Verbot habe Frankreich die Bedingungen des gesellschaftlichen Miteinanders festgelegt, was ein legitimes Ziel sei. Zusätzlich bescheinigten die Richter den Nationalstaaten "in dieser Frage der Grundsätze des gesellschaftlichen Miteinanders einen breiten Ermessensspielraum". In Deutschland besteht kein "Burka-Verbot".

wl/sti (afp, dpa)

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