1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Harte Strafen im Al-Kaida-Prozess

25. Januar 2013

Zwei mutmaßliche Al-Kaida-Terroristen sind in Berlin für viele Jahre hinter Gitter geschickt worden. Sie sollen am Hindukusch gegen die Isaf-Schutztruppe gekämpft und in Deutschland Anschläge geplant haben.

https://p.dw.com/p/17RV5
Ein Angeklagter verdeckt beim Al-Kaida-Prozess in Berlin sein Gesicht hinter einem Aktendeckel (foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Richter verhängten gegen einen 27-jährigen Deutsch-Türken eine Freiheitsstrafe von neun Jahren, ein mitangeklagter 23-jähriger Österreicher, der in Afghanistan geboren wurde, muss für sechs Jahre und neun Monate hinter Schloss und Riegel.

Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft sollen sich die beiden im Jahre 2009 nach einer Kampfausbildung im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet auch am Krieg gegen Angehörige der Internationalen Schutztruppe ISAF beteiligt haben. Der Deutsche soll zudem der Terrororganisation Deutsche Taliban Mudschaheddin (DTM) angehört und in mehreren Propagandavideos für die Gruppe mitgewirkt haben.

Eindeutige Beweise

Der erste Strafsenat hatte "keinen Zweifel" an der Schuld der Angeklagten. Sie seinen nach ihrer Ausbildung durch Al Kaida in Pakistan mit dem Ziel zurückgeschickt worden, den Dschihad – den heiligen Krieg – nach Deutschland und Europa zu tragen. Dabei sei es von Anfang an darum gegangen, "auch deutsche Ziele anzugreifen." Bei ihnen sei kein Gesinnungswandel zu erkennen und sie hätten bis heute "nicht Abstand genommen, dieser terroristischen Vereinigung zu dienen", hieß es in dem Urteil.

Um Mitglieder zu rekrutieren, Gelder für das Terrornetzwerk zu sammeln und sich "für bestimmte Operationen bereitzuhalten", waren sie nach Überzeugung des Gerichts im Januar 2011 nach Europa zurückgekehrt. Dabei seien sie ins Visier der Fahnder geraten. Der Senat verwies auf brisante Dokumente, die der Festnahme der beiden gefunden worden seien und die eindeutig ihren Kontakt zur Al Kaida belegten.

Die Angeklagten hatten während des seit einem Jahr laufenden Prozess geschwiegen. Mit dem Urteil blieben die Richter nur geringfügig unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

gmf/SC (afp, dapd, dpa)