1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Betriebe sparen Ökostrom-Umlage

21. Dezember 2012

Industriebetriebe werden im kommenden Jahr in großem Umfang von den gestiegenen Stromkosten befreit, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Für Privatkunden wird Strom dadurch immer teurer.

https://p.dw.com/p/177l0
Windrad neben Strommast (Foto: dpa)
China WindkraftBild: picture-alliance/dpa

Von der Ökostrom-Umlage befreite Betriebe in Deutschland sparen im kommenden Jahr zusammengenommen bis zu vier Milliarden Euro. Das gehe aus Berechnungen der Grünen hervor, schreibt das Magazin. Entsprechend höher falle die Stromrechnung für Privatkunden und kleinere Unternehmen aus, die die sogenannte EEG-Umlage der befreiten Unternehmen quasi übernehmen müssten.

Energiewende auf gutem Weg?

Um energieintensivere Betriebe zu entlasten, hat die Bundesregierung für 2013 die Grenze stark gesenkt, ab der Unternehmen von der Umlage befreit werden dürfen. Die Schwelle wurde von einem Stromverbrauch von bisher zehn auf eine Gigawattstunde verringert. Dadurch hat sich die Zahl der Antragsteller deutlich erhöht. "Durch den massiven Anstieg der Anträge" habe es das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in diesem Jahr erstmals nicht geschafft, alle Anträge bis Weihnachten abschließend zu bearbeiten, teilte das Amt mit.

Mehr als 1500 Unternehmen befreit

Dem Bericht zufolge hat die Behörde bis Mitte Dezember bereits 1550 Unternehmen mitgeteilt, dass sie 2013 von der Umlage ausgenommen würden. Mehrere hundert strittige Anträge würden noch geprüft.

Die Politik bemesse die Ausnahmen für die Industrie inzwischen derart großzügig, "dass nur die Dümmsten noch nicht von der EEG-Umlage befreit sind", sagte Andreas Löschel, der die Expertenkommission der Bundesrepublik zur Energiewende anführt, dem "Spiegel". Das verschlechtere die Akzeptanz dieser großen Aufgabe.

"Mindestens die Hälfte der Unternehmen ist auf dieser Liste fehl am Platz", sagte Felix Matthes vom Öko-Institut dem Magazin. Das vorgebliche Kriterium für die Befreiung - der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit - sei in der Mehrzahl der Fälle nicht gegeben.

ul/rb (dpa,afp)