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Hasskriminalität schärfer ahnden

27. August 2014

Im Fall der rechten Terrorzelle NSU versagten die Sicherheitsbehörden kolossal. Nach und nach werden aus dem Desaster Konsequenzen gezogen. Jetzt ist die Justiz an der Reihe.

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Springerstiefel (Symbolbild: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Bundesregierung will rassistische und fremdenfeindliche Straftaten schärfer ahnden. Das Bundeskabinett stimmte einem Gesetzentwurf zu, wonach rechtsextreme Motive bei der Strafzumessung künftig stärker ins Gewicht fallen sollen. Dann müssen bereits die Ermittlungen daraufhin ausgerichtet sein, solche Beweggründe frühzeitig zu entdecken.

Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, zieht die Bundesregierung damit Konsequenzen aus den Ermittlungspannen bei der Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Der Entwurf zielt vor allem auf sogenannte Hasskriminalität ab. Gemeint sind damit "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele".

Organisatorische Defizite

"Das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet haben, kann niemand wieder gutmachen", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Man habe aber die Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten niemals wiederholten. Mit dem Gesetzentwurf ziehe man die Lehren aus "erkennbar gewordenen organisatorischen Defiziten bei den Ermittlungen nach den NSU-Anschlägen".

Der NSU-Ausschuss des Bundestages hatte unter anderem einen Kompetenz-Wirrwarr beklagt. Weil mehrere Behörden in verschiedenen Bundesländern zuständig gewesen seien, habe die Terrorzelle lange unentdeckt bleiben können.

Daher soll der Generalbundesanwalt früher als zentrale Instanz in laufende Ermittlungen eingebunden werden. Bisher kann er Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord, Geiselnahme oder Brandstiftung nur an sich ziehen, wenn diese eine Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands darstellen.

"Alle sind gefordert"

Können sich die Bundesländer bei grenzüberschreitenden Straftaten nicht darauf einigen, wo die Ermittlungen konzentriert werden, soll künftig der Generalbundesanwalt darüber entscheiden. "Klar ist aber auch: Den Kampf gegen Rechtsextremismus werden wir nicht allein mit den Mitteln des Rechts gewinnen", betonte der Justizminister. Hier sei die gesamte Gesellschaft gefordert, so Maas.

Den NSU-Terroristen wird die Ermordung von neun Migranten und einer deutschen Polizistin zwischen 2000 und 2007 zur Last gelegt. Polizei und Nachrichtendienste waren der Bande jahrelang nicht auf die Spur gekommen und hatten den fremdenfeindlichen Hintergrund der Taten nicht erkannt. Ein Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages kam zu dem Ergebnis, die zahllosen Fahndungspannen legten den "Verdacht gezielter Sabotage" nahe. Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Terror-Trios, steht derzeit in München vor Gericht.

jj/kle (dpa, afp, rtr, epd)