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Härtere Strafen für Kinderpornografie

17. September 2014

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts verabschiedet. Den Besitzern von Kinderpornografie droht künftig eine bis zu dreijährige Haftstrafe.

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Eine CD mit der Aufschrift 'Kinderpornografie' wird vor einen Bildschirm gehalten
Bild: picture-alliance / dpa

Nach langer Debatte hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas verabschiedet. Mit der Neuregelung werden die Strafen für den Besitz von Kinderpornografie verschärft. Die maximale Haftstrafe soll demnach von zwei auf drei Jahre erhöht werden.

Auch die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen sollen künftig strafbar sein - und zwar unabhängig vom Alter der Dargestellten. Dies soll für Nacktaufnahmen gelten, die keine Pornografie im bisherigen Sinne darstellen, wenn diese gegen den Willen des Abgebildeten, bei Kindern ohne das Einverständnis deren Eltern oder in einer bloßstellenden Art aufgenommen worden sind. Laut Gesetzentwurf soll dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Einfache Nacktheit reicht

Bislang konnte nur gegen eindeutig pornografische Bilder vorgegangen werden. Diese mussten einen klaren sexuellen Bezug enthalten.

In den letzten Jahren sei aber ein Markt für Aufnahmen entstanden, bei denen es sich nicht um Posing-Bilder handele, sagte der Bundesjustizminister im ZDF. Auch solche Bilder, die nicht als Kinderpornografie klassifiziert werden, sondern einfach nur Nacktbilder seien, würden in Pädophilen-Netzwerken vertrieben. "Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden", so Maas. Solche Bilder befinden sich oft jahrelang im Netz und können daher eine große Belastung für die Betroffenen darstellen.

Verjährungsfrist wird verlängert

Ein weiterer Eckpunkt der Reform des Sexualstrafrechts ist die Verlängerung der Verjährungsfrist für Übergriffe auf Minderjährige. In Zukunft soll sexueller Kindesmissbrauch nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Menschen erst in fortgeschrittenem Alter den Mut finden, ihre einstigen Peiniger anzuzeigen. Außerdem soll die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen im Internet, das sogenannte Grooming, strafbar werden.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sprach sich anlässlich der Neuregelungen für mehr Personal zur Strafverfolgung bei Kinderpornografie aus. Im Berliner "Tagesspiegel" sagte sie, es gebe ein "Vollzugsproblem" bei der Verfolgung solcher Straffälle durch die Kriminalpolizei auf Bundes- und Länderebene. Es sei aber "nicht akzeptabel", dass derartige Fälle wegen Personalmangels liegenblieben.

Edathy-Affäre als Auslöser

Ausgelöst worden war die breite öffentliche Debatte über neue Regelungen im Bereich der Kinderpornografie im Frühjahr durch die Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Er war ursprünglich wegen des Besitzes nicht eindeutig pornografischer Aufnahmen in die Schlagzeilen geraten war. Inzwischen wurde Edathy wegen Kinderpornografie angeklagt.

cw/qu (epd, dpa, afp)