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Handballer Kraus überraschend freigesprochen

Stefan Nestler28. August 2014

Der Deutsche Handballbund hat Nationalspieler Michael Kraus trotz seines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien nicht gesperrt. Begründung: Möglicherweise habe bei Kraus die Haustürklingel nicht funktioniert.

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Handballer Michael Kraus. Foto: Getty Images
Bild: Getty Images

Dreimal innerhalb von 18 Monaten war der frühere Handweltmeister Michael Kraus bei Dopingkontrollen nicht angetroffen worden. "Beim Kontrollversäumnis am 20. November 2013 ist Kraus kein Verschulden nachzuweisen. Damit gibt es keine Grundlage für eine Sperre", sagte Anja Matthies, die Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes (DHB) nach einer nicht öffentlichen Sitzung des Gremiums in Hamburg. Kraus und seine Freundin behaupteten, die Haustürklingel nicht gehört zu haben. Auch der Dopingkontrolleur konnte nicht sagen, ob es wirklich geläutet habe. Für Kraus habe zudem gesprochen, dass an dem Neubau des Reihenhauses zum damaligen Zeitpunkt einige Arbeiten noch nicht abgeschlossen gewesen seien, teilte die DHB-Kommission mit.

Ab sofort spielberechtigt

Am 21. Juli war Kraus suspendiert worden. Nach dem Freispruch darf der 30-Jährige ab sofort wieder spielen. "Für ihn ist das unheimlich wichtig", sagte Gerd Hofele, Geschäftsführer des Bundesligisten Frisch Auf Göppingen, bei dem Kraus unter Vertrag steht. "Eine Sperre hätte ihn in seiner Existenz gefährdet, seine Karriere wäre beendet gewesen." Kraus könnte jetzt auch vom neuen Bundestrainer Dagur Sigurdsson für die Weltmeisterschaft in Katar (15. Januar bis 1. Februar) nominiert werden.

NADA will Urteil prüfen

Da die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) kein Strafmaß für die Regel der drei verpassten Kontrollen vorgibt, verhandelte der DHB den Fall Kraus verbandsintern. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) kann Einspruch gegen das Urteil einlegen. In nächster Instanz müsste das deutsche Sport-Schiedsgericht über den Fall entscheiden, danach bliebe noch der Weg vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS. Die NADA werde in Zusammenarbeit mit der WADA die Urteilsbegründung genau prüfen und dann entscheiden, ob sie weitere Schritte einleite, sagte NADA-Vorstand Lars Mortsiefer.

sn/asz (sid, dpa)