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Haftstrafen für korrupte Ärzte?

2. Januar 2013

Die Krankenkassen fordern von der Bundesregierung, gegen Bestechlichkeit bei niedergelassenen Ärzten vorzugehen. Notfalls per Gesetz. Freiberuflichkeit dürfe kein Freibrief für Korruption sein.

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Ärzte in einem OP-Saal (Foto: Fotolia/Gennadiy Poznyako)
Bild: Fotolia/Gennadiy Poznyakov

Union und Krankenkassen fordern ein schärferes Vorgehen gegen korrupte Ärzte. Denn Bestechung und Bestechlichkeit niedergelassener, also freiberuflicher Ärzte ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Juni nicht mehr strafbar. Der AOK-Bundesverband fordert die Bundesregierung nun auf, die Gesetzeslücke zu schließen. Der Unionsexperte Jens Spahn (CDU) droht den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den Fall an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff kriegen.

"Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird", sagte Spahn, der gesundheitspolitischer Fraktionssprecher ist, der "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Dabei ist die Annahme von Provisionen und Geschenken immerhin noch nach der ärztlichen Berufsordnung verboten. Nach Einschätzung der Krankenkassen werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft.

Das Argument von Ärztevertretern, es fehle ihnen an Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn nicht gelten. "Dann sollten sie uns schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können". Wahrscheinlich müsse erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, "bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt".

Bis zu drei Jahre Haft vorgeschlagen

Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, forderte die Bundesregierung auf zu handeln. "Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein", sagte er der "Berliner Zeitung". Auch hier müssten strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen. Nach Angaben der Zeitung hat der Spitzenverband der Krankenkassen bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der bis zu drei Jahre Haft für den Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll demnach ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte nach dem BGH-Urteil im Sommer angekündigt zu prüfen, ob Schritte gegen Ärzte-Korruption nötig sind. Bisher sind keine konkreten Maßnahmen bekanntgeworden. Ärzte gelten als eine wichtige Klientel seiner Partei.

Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2012 entschieden, dass freiberufliche Ärzte nicht unter den Tatbestand der Korruption des Strafgesetzbuches fallen, es dem Gesetzgeber aber ausdrücklich anheim gestellt, dies zu ändern (Az.:GSSt 2/11). Angestellte Ärzte können wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Strafgesetzbuch belangt werden.

re/as (afp, dpa, dapd)