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Google bezweifelt Recht auf Vergessen

6. Februar 2015

Monatelang haben Experten Vorschläge für Googles Umgang mit dem vom EuGH geforderten Recht auf Vergessen diskutiert. Einig wurden sie sich nicht.

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Google Logo Firmensitz in New York (Foto: picture-alliance/epa)
Bild: picture-alliance/epa/A. Gombert

Zwar habe sich die Mehrheit des Gremiums auf einen Katalog von Kriterien verständigen können, den Google beim Unterdrücken von Links zu falschen oder kompromittierenden Inhalten über betroffene Personen im Web anwenden sollte. Das prominenteste Mitglied des achtköpfigen Beirats, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, habe jedoch gegen jeden Versuch protestiert, unerwünschte Links in den Ergebnissen einer Google-Suche zu unterdrücken, heißt es im jetzt veröffentlichten Bericht des Experten-Komitees.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google aus ihren Ergebnisseiten Links zu Inhalten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.

"Schon das Gesetz ist fehlerhaft"

Wales forderte, das Europäische Parlament müsse umgehend die rechtliche Grundlage ändern, um die freie Meinungsäußerung zu schützen und eine angemessene gerichtliche Kontrolle des vom EuGH ausgesprochenen Löschanspruchs zu ermöglichen. "Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Empfehlungen an Google in diesem Bericht zutiefst fehlerhaft, weil das Gesetz selbst zutiefst fehlerhaft ist."

Die Mehrheit der Experten plädierte dafür, anhand des Kriterienkatalogs jeden Antrag individuell zu bewerten. Uneins waren sich die Mitglieder des Gremiums in der Frage, ob Löschanträge von Bürgern regional begrenzt gelten sollten. Die meisten Mitglieder des Gremiums befürworteten die derzeitige Praxis von Google, das Unterdrücken der Links auf die nationalen Angebote zu beschränken.

Es gibt kein "Recht auf Vergessen"

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich in ihrem persönlichen Votum hingegen dafür aus, die Fundstellen aus allen Angeboten der Suchmaschine weltweit zu tilgen. "Wenn ich bei der Google-Suche in Europa über google.com die Artikel wiederfinde, auf die sich der Löschungsanspruch bezieht, wird der Anspruch umgangen", erklärte sie.

Die Experten betonten überwiegend, mit dem EuGH-Urteil sei nicht ein "Recht auf Vergessen" geschaffen worden. Der Konzern sei nicht verpflichtet worden, "zu vergessen", sondern Links aus Suchergebnissen zu entfernen, deren Ergebnisse "inadäquat, irrelevant oder nicht mehr relevant oder exzessiv" seien. Google könne zudem nicht zum Entfernen der Links gezwungen werde, wenn es ein öffentliches Interesse an diesen Informationen gebe.

Dem Beirat gehörten neben Wales und Leutheusser-Schnarrenberger auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit Frank La Rue an. An den Beratungen von August bis September 2014 in sieben europäischen Hauptstädten waren weitere Juristen, Datenschützer und Netzexperten aus mehreren europäischen Staaten beteiligt.

gmf/fab (dpa)