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Gericht hebt Entscheidung gegen Uber auf

16. September 2014

Etappensieg für den Taxi-Konkurrenten Uber: Das Landgericht Frankfurt hat seine einstweilige Verfügung aus dem August aufgehoben. Die Kalifornier dürfen weiterhin ihre Dienste anbieten.

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Taxi-Apps auf Smartphone-Display (Foto: dpa)
Bild: Jörg Carstensen/picture-alliance/dpa

In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, urteilte das Gericht. Es gebe aber keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden. Damit darf das kalifornische Unternehmen auch weiter in Deutschland über den Dienst UberPop Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Das Taxigewerbe hatte sich gegen den aus seiner Sicht unfairen Wettbewerb zur Wehr gesetzt und im August ein Verbot per einstweiliger Verfügung erwirkt. Nun müsste die Genossenschaft Taxi Deutschland den Weg über ein Hauptverfahren beschreiten, um Uber zu stoppen.

In dem Eilverfahren war Uber nicht gehört worden. Das Unternehmen argumentiert, sein Geschäftsmodell sei auch in Deutschland schon seit mindestens 2013 bekannt. Uber betreibt eine Smartphone-App, über die verschiedene Fahr- und Chauffeur-Dienste angeboten werden, auch von privaten Fahrern. Uber ist in mehr als 200 Städten weltweit aktiv. Das Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell unfairen Wettbewerb: Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und erfüllten auch sonst nicht die hohen, teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes. Taxi Deutschland betreibt ebenfalls eine Smartphone-App zur Vermittlung von Taxifahrten.

Beförderungsunternehmen oder Mitfahrzentrale

In der mündlichen Verhandlung verwies der Vorsitzende Richter auf Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes: "Wir als Gericht haben die geltende Gesetzeslage und die entsprechende Rechtsprechung zu berücksichtigen." Die Kammer sei unverändert der Auffassung: "Die Parteien sind Wettbewerber." Uber behalte etwa eine Provision vom Fahrpreis ein.

Uber wertet die vermittelten Fahrten als Mitfahrgelegenheiten. Ein Gutachten des Staatsrechtlers und früheren Verteidigungsministers Rupert Scholz bekräftige dies. Scholz bescheinige darin, Uber sei "kein Beförderungsunternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", es handele sich "um die Vermittlung von Gelegenheitsverkehr", vergleichbar mit Mitfahrzentralen.

ul/gmf (dpa)