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Fristvertrag: Müller gewinnt Prozess

24. März 2015

Torwart Heinz Müller klagt erfolgreich gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Mainz 05. Sein befristeter Vertrag war laut Gericht nicht rechtens. Das könnte weitreichende Folgen für den gesamten Profifußball haben.

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Heinz Müller im Trikot des FSV Mainz 05 (Foto: dpa)
Bild: picture alliance/dpa/F. von Erichsen

Der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller hat vor dem Arbeitsgericht einen Prozess gegen seinen Ex-Club FSV Mainz 05 gewonnen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben. Müller hatte gegen die Befristung seines Vertrags in Mainz geklagt und Recht erhalten. Müller war 2009 vom FC Barnsley aus England nach Mainz gewechselt und hatte einen auf drei Jahre befristeten Vertrag erhalten. Dieser war 2012 dann um zwei weitere Jahre verlängert worden. Im Profi-Fußball eine gängige Praxis.

Doch das Gericht entschied nun, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler nur nach Maßgabe des Paragraphen 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge zulässig sei. In einer Erklärung des Gerichts heißt es: "Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil ein Sachgrund dafür vorliegt." Die Höchstdauer von zwei Jahren sei bereits überschritten worden und einen Sachgrund habe man auch nicht für gegeben erachtet, sagte Gerichtssprecherin Ruth Lippa. "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags."

Zweites Bosman-Urteil?

FSV-Mainz-Präsident Harald Strutz hält die sachlichen Gründe - Verletzungsgefahr, Leistungseinbußen im höheren Spieleralter - für eine Befristung im Profifußball dagegen für immanent. "Wenn wir jeden Spieler mit einem unbefristeten Vertrag ausstatten würden, hätten wir ja 50, 60 Profis im Kader", sagte er. Strutz argumentierte in dem Verfahren mit der "Branchenüblichkeit", dass kein Verein seinen Spielern unbefristete Verträge anbiete. Hinzu kam ein weiterer Punkt: Mainz 05 habe dem damals bereits 34 Jahre alten Müller keinen unbefristeten Vertrag anbieten können, weil aufgrund seines Alters eine "Ungewissheit der Leistungserwartung" bestand.

Sollte das Urteil auch vor dem Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht rechtskräftig bleiben, dürften befristete Verträge im Profifußball der Vergangenheit angehören. Laut Strutz könnte das Urteil "eine weitreichende Bedeutung wie das Bosman-Urteil haben - wenn es von den nächsthöheren Instanzen bestätigt wird". 1995 hatte der Europäischen Gerichtshof im Fall des belgischen Fußballprofis Jean-Marc Bosman entschieden, dass Fußballer aus der Europäischen Union nach Ende ihres Vertrages ablösefrei wechseln dürfen. Das Urteil veränderte den Profifußball grundlegend.

Christian Heidel, Manager des FSV Mainz 05 (Foto: dpa)
FSV-Manager Heidel: Sind relaxedBild: picture alliance/dpa/Torsten Silz

Urteil kann allgemeingültige Bedeutung haben

Auch der Mainzer Manager Christian Heidel äußerte sich. Bei "spox.com" sagte er: "Das Urteil ist noch nicht übersandt. Wir sind relativ relaxed und tauschen uns mit der Deutschen Fußball-Liga aus. Mit aller Vorsicht: Sollte das tatsächlich so kommen, werden wir natürlich in Berufung gehen. Es gab in Deutschland bislang noch keine unbefristeten Arbeitsverträge für Fußballprofis und natürlich auch nicht bei Mainz 05."

"Aus unserer Sicht gibt es eine Vielzahl von Berufungsgründen. Bislang ist dieses Urteil nur die Rechtsauffassung einer einzelnen Richterin, die anderen Entscheidungen in diesem Kontext widerspricht", sagte Strutz. "Das Urteil kann durchaus eine Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus haben", sagte dagegen Gerichtssprecherin Lippa. Natürlich könnten sich ein Verein und ein Spieler im gegenseitigen Einvernehmen auf einen Drei- oder Vierjahresvertrag einigen, "wenn der Spieler ausdrücklich die Flexibilität eines solchen befristeten Vertrags haben will". Aber auch solche Einigungen müssten auf dem Boden des Gesetzes erfolgen.

asz (sid, dpa)