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"Optimum an Gerechtigkeit"

Martin Koch19. April 2013

Es geht von vorn "Los": Medienvertreter müssen sich erneut für den NSU-Prozess anmelden, und diesmal entscheidet die Lotterie. Ein richtiger Schritt, findet Medienrechtler Ernst Fricke im DW-Interview.

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Hand hält vor dem Strafjustizzentrum in München fünf Lose (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

DW: Herr Fricke, was halten Sie von der Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts (OLG), alle Plätze für Medienvertreter noch einmal komplett neu zu vergeben?

Ernst Fricke: Die Entscheidung ist insofern mutig, weil man sich natürlich genaue Gedanken machen musste, wie man bei der Auswahl der Medienvertreter ein Optimum an Gerechtigkeit hinbekommt. Ich glaube, dass das jetzt gelungen ist. Es ist eine sehr filigrane Verfügung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht: Es ist eine Unterscheidung vorgenommen worden zwischen den einzelnen Gruppen der Journalisten, und es ist die Pool-Lösung darin enthalten. Das ist auch gut so, damit möglichst viele unterschiedliche Medienvertreter an diesen Kontingenten von 50 Plätzen teilnehmen dürfen.

Wäre nicht eine Video-Übertragung in einen eigenen Raum eigentlich die fairste und beste Lösung gewesen?

Es ist in der Wissenschaft umstritten, ob man in einen Saal für zugelassene Journalisten diese Übertragung vornehmen kann oder nicht. Der Münchener Professor Roxin hat gesagt: Es ist, als wenn man eine Schiebetür vom Gerichtssaal öffnet und damit die Gerichtsöffentlichkeit vergrößert. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht ist aber vorsichtig und möchte nicht riskieren, dass hinterher Revisionen darauf gestützt werden.

Prof. Dr. Ernst Fricke, Rechtsanwalt in Landshut und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (Foto: Philipp Baumann)
Ernst Fricke: "Das Losverfahren ist eine gute und mutige Entscheidung"Bild: P. Baumann

Die Verfügung des OLG München zum Vergabeverfahren liest sich wie ein filigran erarbeiteter Fach- oder Vertragstext. Ist der Ihrer Ansicht nach wasserdicht?

Ich bin ja Jurist und ich habe diesen Text sehr genau lesen müssen, um ihn zu verstehen. Er ist hohe juristische Schule und der Vorsitzende zeigt damit, dass er sich größte Mühe gibt, dieses gerechte Verfahren der Vergabe der beschränkten Plätze umzusetzen. Ich glaube, dass dieses Vergabeverfahren so, wie es jetzt veröffentlicht worden ist, wasserdicht ist.

Rechnen Sie damit, dass Journalisten, die im ersten Verfahren einen Platz zugesprochen bekommen hatten, jetzt aber beim zweiten Durchgang möglicherweise leer ausgehen, diese Entscheidung juristisch anfechten?

Denkbar ist es immer, aber man hat ja nur den Gang zum Bundesverfassungsgericht und deshalb stehen die Chancen da ziemlich schlecht. Es gibt vom Gericht immer die Möglichkeit, aufgrund neuer Erkenntnisse vor einem Verfahren das noch mal grundlegend aufzurollen. Das hat der Senat in München gemacht und man muss sagen, sie haben aus ihren Fehlern gelernt. Die haben wirklich nachgedacht und haben wirklich versucht, ein Optimum an Gerechtigkeit umzusetzen.

Die Ermittlungen gegen die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) waren eine jahrelange Aneinanderreihung von Pannen, Fehlern und Fehleinschätzungen. Das scheint sich beim Verfahren um die Presseplatzvergabe fortzusetzen. Welchen Eindruck des deutschen Rechtssystems vermittelt das Ihrer Ansicht nach auf außen stehende Beobachter?

Da sprechen Sie einen ganz wichtigen Punkt an. Ein Verfahren lebt auch von der Darstellung in der Öffentlichkeit und deshalb muss man hier zwei Dinge ganz exakt unterscheiden: Die Ermittlungspannen hat natürlich nicht dieser Senat zu vertreten. Ein gerichtliches Verfahren hat eine eigene Dynamik und beginnt an dem Tag, an dem die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zugelassen wird. Und dieses Verfahren ist ohne Pannen geführt worden, man hat die Anklage zugelassen ohne Abstriche, man hat es mit ganz vielen Nebenklägern zu tun - über 70 Familienangehörige sind da mit Anwälten vertreten.

Der Senat selbst hat außer dieser Entscheidung zum Windhundverfahren 'Wer zuerst kommt, kommt zuerst' bei den Medienvertretern keine Panne zu vertreten. Und ich würde das auch nicht als Panne bezeichnen. Zur Panne wurde es, weil die türkischen Medien und die griechischen Medien dieses Verfahren offenbar nicht so handhaben konnten wie die deutschen Medienvertreter, und auch nicht genau informiert waren, wie das abläuft. Das ist ein handwerklicher Fehler der Pressestelle des Oberlandesgerichts, für die der Vorsitzende keine Verantwortung trägt. Er muss nicht den Kopf dafür hinhalten, dass die Ausschreibungsunterlagen an falsche Mail-Adressen in der Türkei geschickt wurden.

Alle Welt redet in letzter Zeit vor allem über die Platzvergabe an die Medienvertreter. Verschiebt sich dadurch nicht der Fokus im Blick auf den Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre Komplizen?

Diese Frage bringt es auf den Punkt. Aber je breiter die Medienöffentlichkeit an dem Verfahren teilnimmt, desto besser wird aus diesem Gerichtssaal berichtet werden können. Gerade türkische Medien haben eine ganz andere Sichtweise, weil sie unser deutsches Rechtssystem nicht. Wenn dieses Vorspiel, so will ich es mal nennen, mit der notariellen Verlosung der Plätze abgeschlossen sein wird, dann kann der Prozess endlich losgehen. Und ich bin sicher, dass die türkischen Medien es mit einer guten Bewertung an ihre Leserinnen und Leser weitergeben werden, dass man sie jetzt ernst genommen hat, dass den Opfervertretern und Angehörigen der Opfer der Respekt entgegengebracht wird, den sie erwartet haben. Es ist also eine gute Botschaft nach außen, die hoffentlich zu einer positiven Betrachtungsweise der juristischen Aufarbeitung in diesem Verfahren führen wird.

Prof. Ernst Fricke ist selbständiger Rechtsanwalt in Landshut und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Während seines Studiums hat er als Gerichtsberichterstatter für die Landshuter Zeitung gearbeitet.