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Deutsches Fahrverbot gilt auch für EU-Bürger

Andreas Gorzewski23. April 2015

Die deutsche Polizei darf auch gegen Autofahrer aus dem EU-Ausland Fahrverbote verhängen, wenn diese mit geringen Drogenmengen im Blut ertappt werden. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Regelung.

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Eine Polizeikelle wird am 25.01.2012 in Stuttgart hochgehalten. (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Ein Fahrverbot bei geringen Drogenmengen im Blut kann in Deutschland auch EU-Ausländern drohen. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH), nachdem eine Österreicherin gegen ein deutsches Fahrverbot geklagt hatte. Die Frau war am Bodensee in einer deutschen Polizeikontrolle gestoppt worden. In ihrem Blut wurde eine geringe Menge Cannabis nachgewiesen. Dem ärztlichen Protokoll zufolge stand die Fahrerin allerdings nicht merkbar unter Drogeneinfluss. In ihrer Heimat durfte die Österreicherin den Führerschein behalten. Dort entziehen die Behörden erst dann die Fahrerlaubnis, wenn eine Fahruntüchtigkeit medizinisch nachweisbar ist. In Deutschland gelten dagegen strengere Regeln, gegen die die Frau geklagt hatte.

Die Luxemburger Richter entschieden, dass solch ein Fahrverbot nicht unbegrenzt gelten dürfe. Die Bedingungen für eine Aufhebung müssten darüber hinaus "verhältnismäßig" sein. In diesem Zusammenhang genehmigte das Gericht die deutschen Auflagen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Die Erlaubnis wird erneut erteilt, wenn eine betroffene Person mit einem medizinischen Gutachten nachweist, ein Jahr lang keine Drogen konsumiert zu haben. Unabhängig von solch einem Gutachten muss die Fahrerlaubnis spätestens nach fünf Jahren erneut erteilt werden. In dem EuGH-Urteil werden diese Vorgaben als "wirksames Mittel" für mehr Sicherheit im Straßenverkehr bewertet.

ago/rb (afp)