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Regulierungswut in der EU

17. Mai 2013

Auf den Tischen von Restaurants in der Europäischen Union dürfen schon bald keine Kännchen mit Olivenöl mehr stehen. Damit will man die Kunden vor Panschereien und Etikettenschwindel schützen.

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Olivenöl und Oliven - offen und nicht versiegelt in der Gastronomie (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/chromorange

Als "die vielleicht schrägste Entscheidung seit der legendären Gurkenkrümmungsverordnung", beschreibt die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Onlineausgabe die in schönster Behördensprache "Durchführungsverordnung über die Vermarktungsvorschriften für Olivenöl" genannte Neuerung.

Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte in Brüssel die Neuregelung, nach der Gastronomiebetriebe vom 1. Januar 2014 nur noch Einwegflaschen mit Olivenöl anbieten dürfen, die versiegelt und nicht nachfüllbar sind. Das Kännchen-Verbot soll dem Verbraucherschutz dienen: Damit werde sichergestellt, dass Restaurantbesucher kein minderwertiges Öl angedreht bekommen, sagte der Kommissionssprecher auch unter Verweise auf Hygiene-Probleme.

Bleibt nur die Frage, warum es für ebenfalls häufig auf Gasthaustischen zu findenden Essigkaraffen, Tabascoflaschen oder Salz- und Pfefferstreuer keine Regelung gibt. Gleiches gilt für Senf oder den stets offen servierten Hauswein. Unter hygienischen Gesichtpunkten dürfte es um diese Produkte nicht besser bestellt sein.

Die Neuregelung ist Teil eines Aktionsplans der EU, um das Image von europäischem Olivenöl bei Verbrauchern zu fördern - die Europäische Union ist größter Hersteller, Konsument und Exporteur von Olivenöl weltweit. Demnach müssen auf Olivenöl-Flaschen generell Herkunft und Art des Produkts künftig besser und lesbarer ausgezeichnet werden.

Kritik aus Deutschland

Die Bestimmungen passierten in dieser Woche ein Expertengremium der EU-Mitgliedstaaten, von denen sich eine Mehrheit dafür aussprach. Die Kommission bekam somit grünes Licht, ihre Pläne umzusetzen. Deutschland lehnte die neuen Olivenöl-Regeln und den verpflichtenden Einsatz von Einwegflaschen in Restaurants ab. Die EU-Kommission müsse "sich noch einmal kritisch mit der Notwendigkeit dieser Verordnung auseinanderzusetzen", forderte ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums. "Es ist zu befürchten, dass die Umsetzung dieser Vorschriften zu einem Anstieg der Lebensmittelabfälle führen wird", warnte der Sprecher. Dabei habe sich die EU das Ziel gesetzt, die Menge der verwertbaren Lebensmittelabfälle bis 2020 um die Hälfte zu reduzieren. "Auch der mit der Neuregelung verbundene zusätzliche Anfall von Verpackungsmüll ist kritisch zu sehen."

qu/uh (afp, dpa, SZ)