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Diskriminierende Parodien sind anfechtbar

3. September 2014

Künstler und andere Urheber können sich gegen eine fremdenfeindliche oder anderweitig diskriminierende Parodie ihres Werks wehren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

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Symbolbild Justitia Justiz Gerichtigkeit
Bild: picture-alliance/dpa

Hintergrund ist ein Rechtsstreit vor einem belgischen Gericht: Die Erben des Zeichners Willy Vandersteen gehen dort wegen der Parodie eines Comics gegen ein Mitglied der rechtspopulistischen flämischen Partei Vlaams Belang vor und gegen eine Organisation, die die Partei finanziert. Das Parteimitglied hatte für das Jahr 2011 einen Kalender drucken lassen, der die in Belgien bekannte Comic-Serie "Suske en Wiske" parodierte.

Die Vorderseite des Kalenders war einem Comic-Heft aus den 60er Jahren nachempfunden. Auf dessen Titelblatt beobachten die beiden Helden, wie ein Mann Geld auf eine Menschenmenge regnen lässt. Die Zeichnung auf der Vorderseite ähnelte einem Comic Willy Vandersteens aus dem Jahr 1961. Das Original zeigt eine Figur, die mit Münzen um sich wirft. Andere Personen versuchen, diese aufzusammeln. In der Zeichnung wurde die Figur durch den Bürgermeister der Stadt Gent ersetzt, während die anderen Personen farbig oder verschleiert sind.

Parodien ja, Diskriminierung nein

Gemäß europäischem Recht haben nur Urheber das Recht zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung eines Werkes. Die EU-Staaten können jedoch erlauben, dass ein Werk ohne die Zustimmung des Urhebers etwa in Karikaturen oder Parodien genutzt wird. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs stellten in ihrem Urteil klar, dass eine Parodie an das Ursprungswerk erinnern darf, sich davon aber auch deutlich unterscheiden muss. Außerdem muss sie Humor oder Spott zum Ausdruck bringen.

Die Meinungsfreiheit habe jedoch ihre Grenzen, wenn die Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, beispielsweise wenn "Figuren ohne besondere Merkmale durch verschleierte und farbige Personen" ersetzt werden. Denn die Künstler und Rechteinhaber hätten "ein berechtigtes Interesse daran, dass ihr Werk nicht mit dieser Aussage in Verbindung gebracht wird". Im konkreten Fall muss nun ein belgisches Gericht erneut prüfen und dann entscheiden.

az / chr (dpa/epd/afp)