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EU-Leitfaden gegen Sozialmissbrauch

13. Januar 2014

Das Thema erregt die Gemüter, besonders in Deutschland und Großbritannien. Manch ein Kommentar aus Brüssel heizte die Dabatte noch an. Nun präsentiert die EU-Kommission ihre Kriterien zum Anspruch auf Leistungen.

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Unterkünfte von rumänischen Arbeitern in Frankfurt (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Leitfaden zu Regeln für die Arbeit im EU-Ausland ist für nationale Behörden gedacht, die sich mit Anträgen auf soziale Leistungen beschäftigen. Mitarbeiter sollen so herausfinden können, ob es sich bei dem Fall, den sie bearbeiten, möglicherweise um Sozialmissbrauch handelt.

Generell haben Angestellte und Selbstständige auch als EU-Ausländer in dem Mitgliedsstaat Anspruch auf Sozialleistungen, in dem sie leben. Anders sieht das bei EU-Bürgern aus, die nicht arbeiten - hier ist der EU-Staat zuständig, in dem sie ihren "gewöhnlichen Aufenthalt"haben.

Hat ein Sachbearbeiter Zweifel am tatsächlichen Wohnort eines Antragstellers, solle er etwa dessen familiäre Verhältnisse und Bindungen ebenso prüfen wie Dauer und Kontinuität des Aufenthalts, heißt es in dem Handbuch der EU-Kommission. Weitere Kriterien sind die Art und Dauer einer Erwerbstätigkeit, die Wohnsituation sowie die Frage, in welchem Land der Antragsteller seine Steuern zahlt.

"EU-Recht verhindert Missbrauch"

"Ich glaube, dass wir von unserer Seite unser Äußerstes tun, um klarzustellen, (...) wie man auf der Grundlage bestehender EU-Gesetze gegen Betrug und Missbrauch vorgehen kann", sagte EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor.
Er wehrte sich gegen den Eindruck, dass "Brüssel darauf drängt, Sozialleistungen vom ersten Tag an jedem zu gewähren". Es gebe keinen automatischen Anspruch für EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten. Wenn aber ein Antrag auf Sozialleistungen auf Grundlage der bestehenden Regeln abgelehnt werde, müsse es eine Prüfung geben, stellte Andor klar. Solche konkreten Einzelfallprüfungen gibt es nach der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland allerdings nicht.

EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor
EU-Kommissar Andor: "Debatte emotional verfehlt"Bild: Georges Gobet/AFP/Getty Images

"Freifahrtschein" ins deutsche Sozialsystem?

Die Diskussion war in der vergangenen Woche hochgekocht, als eine Stellungnahme der Kommission bekannt wurde, in der die pauschale Ablehnung von Sozialleistungen für Arbeitslose aus der EU für unzulässig erklärt wurde. Insbesondere deutsche Unionspolitiker machten Brüssel deshalb am Wochenende heftige Vorwürfe.

"Die Kommission agiert oftmals, ohne wirklich die Lebensrealitäten zu kennen", sagte CSU-Chef Horst Seehofer der Nachrichtenagentur dpa. Deren wiederholte Einmischung in national geregelte Bereiche nannte er "Wasser auf die Mühlen der Europa-Kritiker". Seehofer beteuerte, die CSU sei "ausdrücklich für die Freizügigkeit". "Aber wir sind gegen den Zuzug in die sozialen Sicherungssysteme".

"Probleme mit einer kleinen Minderheit"

EU-Arbeitskommissar Andor nannte die Debatten dagegen "manchmal übermäßig emotional und verfehlt. Sie seien etwa von der Aussicht auf Volksbefragungen bestimmt, sagte Andor am Montag in Brüssel.

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) plädierte dafür, die Probleme offen zu benennen. "Wir können nicht leugnen, dass es in manchen Städten Probleme gibt mit einer kleinen Minderheit, die nicht oder schwer integrierbar ist und sich nicht verantwortungsbewusst verhält", sagte er der "Wirtschaftswoche".

Außer in Deutschland wird die Diskussion um angebliche Armutszuwanderer aus Rumänien und Bulgarien auch in Großbritannien stark geführt. Seit Jahresbeginn gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für rumänische und bulgarische Bürger.

cw/ sti (afp,dpa)