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Gegen das Verbot der Geschwisterliebe

24. September 2014

Es ist ein gesellschaftliches Tabuthema - die sexuelle Beziehung zwischen engsten Familienangehörigen. Der Deutsche Ethikrat wagt sich dennoch vor und spricht sich gegen das Inzestverbot bei Geschwistern aus.

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Symbolbild Liebe (Foto: Fotolia)
Bild: MNStudio - Fotolia

Der Deutsche Ethikrat hat sich für die Aufhebung des Inzestverbots bei Geschwistern ausgesprochen. In einer Stellungnahme plädiert eine Mehrheit der Mitglieder des Gremiums dafür, einvernehmliche sexuelle Beziehungen bei volljährigen Geschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen. Die Experten argumentieren unter anderem, dass die Gefahr genetischer Schädigungen allein ein Verbot nicht rechtfertigen könne und das gesellschaftliche Tabu auch ohne Strafrechtsparagrafen bestehen bliebe.

Sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern oder Eltern und ihren Kindern sind in Deutschland nach dem Paragrafen 173 des Strafgesetzbuches verboten. Anlass für die Beschäftigung des Ethikrats mit dem Inzestverbot war der Fall eines Leipziger Geschwisterpaares. Bruder und Schwester waren nicht miteinander aufgewachsen, sondern hatten sich erst im Alter von 24 beziehungsweise 16 Jahren kennengelernt. Sie wurden ein Paar und bekamen vier Kinder.

Gerichte bestätigten Inzestverbot

Der ältere Bruder wurde wegen der sexuellen Beziehung zu seiner Schwester verurteilt. Die Schwester durfte nur das jüngste Kind behalten. Gegen seine Verurteilung hatte der Mann vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Beide Gerichte bestätigten letztlich das deutsche Inzestverbot.

das Leipziger Geschwisterpaar Patrick und Susan (Foto: picture-alliance/dpa)
Ihr Fall löste die Beschäftigung mit dem Thema Inzestverbot aus: das Leipziger Geschwisterpaar Susan und PatrickBild: picture-alliance/dpa

Eine Mehrheit im 25-köpfigen Ethikrat, darunter die Vorsitzende Christiane Woopen, plädiert nun für die Aufhebung des Paragrafen. Diese 14 Mitglieder sehen in ihm im Fall einvernehmlicher Beziehungen zwischen volljährigen Geschwistern eine nicht gerechtfertigten Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung. Neun Mitglieder plädierten dagegen in einem Minderheitenvotum dafür, an dem Verbot festzuhalten. Sie verweisen dabei auf die Bedeutung der Rollen in einer Familie. Durch Inzestbeziehungen drohe eine Destabilisierung. Zwei Mitglieder des Ethikrats enthielten sich bei dem Votum.

sti/wa (dpa, epd)