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Etappensieg im Postbank-Aktienstreit

29. Juli 2014

25 Euro: So viel hatten Kleinaktionäre pro Postbankaktie bekommen. Zu wenig, glauben sie - und waren vor den Bundesgerichtshof gezogen. Nun fiel ein erstes Urteil.

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Filiale der Deutschen Post (Foto: dapd)
Bild: dapd

Die Deutsche Bank hat Kleinaktionären bei der Übernahme der Postbank möglicherweise zu wenig für ihre Aktien bezahlt. Die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) gaben der Düsseldorfer Verlagsgesellschaft Effecten Spiegel recht.

Effecten Spiegel hielt Postbank-Aktien und war 2010 für 25 Euro pro Stück als Minderheitenaktionärin von der Deutschen Bank ausbezahlt worden. Nun wirft die Verlagsgesellschaft der Deutschen Bank vor, den Preis absichtsvoll gedrückt zu haben.

Preisdruck in drei Schritten

Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen - zu einem Preis von 57,25 Euro je Aktie. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig geworden wäre.

In einem zweiten Schritt stockte sie dann auf 48 Prozent auf, zahlte dafür - nach dem Ausbruch der Finanzkrise - aber nur noch 23,92 Euro je Aktie.

2010 veröffentlichte die Deutsche Bank schließlich ein drittes und letztes Übernahmeangebot für die Aktien der Postbank, nun zum Preis von nur 25 Euro je Aktie.

Die Effecten Spiegel AG nahm dieses Angebot an und verkaufte ihre Anteile für 3,75 Millionen Euro, zog dann aber vor Gericht. Der Vorwurf: Deutsche Bank und der vorherige Mehrheitseigentümer Deutsche Post hätten ihr Verhalten aufeinander abgestimmt ("acting in concert").

Etappensieg für Kleinanleger

Die BGH-Entscheidung bedeutet einen Etappensieg. Das Gericht urteilte, dass die Nachforderungen der Effecten Spiegel grundsätzlich einklagbar seien. Ob die Gesellschaft aber tatsächlich 4,8 Millionen Euro Nachzahlung von der Deutschen Bank verlangen darf, bleibt vorerst offen. Die Verlagsgesellschaft argumentiert, dass der Preis pro Aktie doppelt so hoch hätte ausfallen müssen.

Wie hoch der Nachschlag ausfallen kann, muss nun noch vom Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden werden. Dorthin verwies der BGH den Streit zurück. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung wurde durch das BGH-Urteil nun außer Kraft gesetzt.

js/wen (dpa, afp, rtr)