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Ermittlungsverfahren gegen Lagarde

27. August 2014

Gegen IWF-Chefin Christine Lagarde ist in Frankreich ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Es geht um ihre Verwicklung in einen Finanzskandal.

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Christine Lagarde (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Der Vorwurf im Zusammenhang mit der sogenannten Tapie-Affäre laute auf "Nachlässigkeit", erklärte Lagarde am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Sie kündigte an, gegen das Ermittlungsverfahren der französischen Justiz Berufung einzulegen. Einen Rücktritt von der Spitze des Internationalen Währungsfonds (IWF) schloss die Französin aus.

In der Affäre geht es um eine umstrittene staatliche Schadenersatzzahlung an den französischen Unternehmer Bernard Tapie. Ein Schiedsspruch hatte Tapie 2008 nach dem Verkauf des Sportartikelherstellers Adidas staatlichen Schadenersatz in Höhe von rund 400 Millionen Euro zugesprochen. Lagardes Finanzministerium hatte zuvor ein privates Schiedsgericht angerufen, um einen langjährigen Justiz-Streit mit Tapie zu beenden.

Auch Ex-Staatschef Sarkozy im Blickpunkt

Diese Entscheidung wird von den Ermittlern ebenso unter die Lupe genommen wie Lagardes Beschluss, den Schiedsspruch nicht anzufechten. Es besteht der Verdacht, dass Tapie eine Vorzugsbehandlung erhielt, weil er im Präsidentschaftswahlkampf 2007 den späteren konservativen Staatschef Nicolas Sarkozy unterstützt hatte.

In der Affäre entging Lagarde im Mai 2013 noch einem formellen Ermittlungsverfahren. Sie wurde als Zeugin mit Rechtsbeistand eingestuft, ein Zwischenstatus zwischen Zeugin und Beschuldigter. Der IWF hat sich seit Beginn der Ermittlungen gegen Lagarde stets hinter seine Direktorin gestellt. Die französische Justiz interessiert sich auch für die Rolle des Elysée-Palasts in der Tapie-Affäre. Diese könnte damit auch für Ex-Staatschef Sarkozy noch gefährlich werden.

ul/kle (afp, rtr)