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Endlich mehr Rechte für Missbrauchsopfer

Kay-Alexander Scholz14. März 2013

Längere Verjährungsfristen, kostenlose Anwälte, mehr Schutz und Geld: Das sind Kernpunkte eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, mit dem es Opfern sexueller Gewalt leichter gemacht werden soll, Täter anzuzeigen.

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Symbolbild Kindesmissbrauch (Foto: Kitty)
Bild: Fotolia/Kitty

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem Opfer sexueller Gewalt mehr Rechte bekommen. Man kann sagen: nun endlich. Denn das Gesetz schlummerte seit eineinhalb Jahren im Rechtsausschuss des Bundestages. Noch vor kurzem sah es danach aus, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr verabschiedet würde. Nun sei der Durchbruch geschafft, freut sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Mitteilung ihres Ministeriums.

Doch dieser "Durchbruch" hat einen Schönheitsfehler: Trotz der langen Beratungszeit ist es den Parlamentariern nicht gelungen, sich parteiübergreifend zu einigen. Das wäre bei diesem Thema aber wohl angebracht gewesen. Hat das Bekanntwerden tausender Missbrauchsfälle an Kindern vor drei Jahren doch eine Schockwelle in Deutschland ausgelöst, von dem sich die Öffentlichkeit noch immer nicht erholt hat. Das Gesetz wurde "nur" mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedet. Die Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke enthielten sich.

Streit um Verjährungsfrist

Denn der Opposition war die strafrechtliche Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch zu kurz. Sie beträgt weiterhin maximal zehn Jahre. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist künftig erst, wenn das Opfer das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht wie bisher mit dem 18. Lebensjahr. Damit soll sichergestellt werden, dass Kindesmissbrauch nicht schon verjährt, bevor das Opfer überhaupt in der Lage ist, sich der Gewalterfahrung zu stellen.

Dies sei nicht ausreichend für die Betroffenen, kritisierte Sonja Steffen von der SPD und forderte stattdessen eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Die Grünen sprachen sich dafür aus, die Frist erst ab dem 25. Lebensjahr beginnen zu lassen.

Zwist in der Koalition?

Der FDP-Politiker Marco Buschmann kritisierte diese "politischen Farbenspiele, für die Opfer kein Verständnis haben". Buschmann verwies auf die Erfahrungen der Gerichte. Je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger sei es, eine Straftat zu beweisen. Täter würden dann freigesprochen, weil die Unschuldsvermutung gelte. Und dies sei für die Opfer schwer zu ertragen. Deshalb habe man sich für eine nur "maßvolle Änderung" entschieden, so Buschmann.

Doch auch Ansgar Heveling vom Koalitionspartner CDU bemerkte, dass das Gesetz bei den Fristen wohl hinter den Erwartungen zurückbleibe. Man war sich also selbst innerhalb der Regierungsparteien nicht einig.

Gesetz will Mut machen

Gut finden alle Parteien, dass Opfer nun länger Schadensersatz fordern können. Die Frist wurde von 3 auf 30 Jahre verlängert. Zustimmung fanden auch die Passagen des Gesetzes, die den Opfern Mut machen wollen, überhaupt den Weg an ein Gericht zu wagen.

In den Anhörungen werden nun auch Videoaufzeichnungen erlaubt; auf diesem Weg müssen die Opfer ihren Tätern nicht in die Augen sehen. Zudem soll einfacher als bisher ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden können. Und schließlich haben mehr Opfer als bisher Anrecht auf einen kostenlosen Anwalt.

Geld für Therapien

Neben dem Gesetz wird die Bundesregierung einen Millionen schweren Hilfsfonds aktivieren, mit dem Opfer Geld für Therapien bekommen sollen. Der Fonds lag lange auf Eis, weil sich Bund und Länder nicht einigen konnten. Verabredet war, dass jede Seite 50 Millionen Euro beisteuert. Nun will der Bund im Alleingang seinen versprochenen Anteil freigeben.

Kein Raum für Missbrauch

Die Linkspartei kritisierte in der Bundestagsdebatte, dass Gesetz und Hilfsfonds viel zu spät kämen. "Viel zu lange wurde gestritten, das hat Vertrauen zerstört", sagte die Linkspolitikerin Rosemarie Hein. Schließlich gingen die Maßnahmen auf Empfehlungen des Runden Tisches der Bundesregierung gegen sexuellen Missbrauch zurück, der seinen Abschlussbericht bereits im November 2011 vorgelegt hatte.

Einig waren sich alle Parteien darin, dass der Bundestag hier und heute nur einen Anfang gemacht habe. Viele weitere Schritte seien nötig. Um Missbrauch wirksam zu bekämpfen, brauche es nicht nur bessere Gesetze, sondern eine breite Diskussion in der Bevölkerung, mehr Forschung und Aufklärung.