Eine Charta für alle
Die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte gilt für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Bis die Erklärung weltweit für alle umgesetzt wird, ist es jedoch noch ein weiter Weg.
Gleiche Rechte für alle (Artikel 1)
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Das Ideal ist klar, die Umsetzung noch in weiter Ferne.
Rechte haben und Rechte leben (Artikel 2)
Alle Rechte und Freiheiten der Erklärung gelten für alle Menschen - unabhängig von "Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigen Stand". International einklagen lassen sich die Rechte jedoch kaum.
Das Recht auf Leben und Freiheit (Artikel 3,4,5)
"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." (3) "Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden." (4) "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden" (5). Amnesty International hat in den vergangenen fünf Jahren Berichte über Folter und Misshandlung aus 141 Ländern erhalten.
Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 6 bis 12)
Jeder Mensch hat das Recht auf eine faire Gerichtsverhandlung und auf Gesetzesschutz (6, 8, 10, 12). Er gilt als unschuldig solange seine Schuld nicht bewiesen ist. (11) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (7) und "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden"(9). In 80 Ländern fanden unfaire Gerichtsverhandlungen statt, so Amnesty International.
Kein Mensch ist illegal (Artikel 13, 14, 15)
"Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen". Jeder hat das Recht, jedes Land zu verlassen (13). "Jeder hat das Recht in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen" (14). "Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit" (15). Mindestens zehn Millionen Menschen sind staatenlos, schätzt das UN-Flüchtlingshilfswerk.
Schutz vor Zwangsehen (Artikel 16)
Heiratsfähige Frauen und Männer haben vor, in und nach der Ehe gleiche Rechte. Eine Ehe "darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden". Die Familie hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Mehr als 700 Millionen Frauen leben weltweit in einer Zwangsehe, so das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, Unicef.
Ein Recht auf Eigentum (Artikel 17)
"Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit Anderen Eigentum innezuhaben. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden". Doch nach wie vor werden überall auf der Welt Menschen von ihrem Land vertrieben, weil sie keine gültigen Papiere haben - um Platz für Stadtentwicklung, Rohstoffabbau, Landwirtschaft oder einen Staudamm wie in Brasilien zu schaffen.
Das Recht auf freie Meinung (Artikel 18, 19, 20)
"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit"(18). "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung" (19). "Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen" (20). Weltweit sind mehr als 350 Journalisten und Online-Aktivisten in Haft, schreibt die Organisation Reporter ohne Grenzen.
Das Recht auf Mitbestimmung (Artikel 21, 22)
"Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken" (21). Es gibt ein "Recht auf soziale Sicherheit" und Anspruch auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, "die für seine Würde unentbehrlich sind" (22). Bei den Kommunalwahlen 2015 sollen Frauen in Saudi-Arabien erstmals wählen dürfen.
Das Recht auf Arbeit (Artikel 23 und 24)
"Jeder hat das Recht auf Arbeit". "Jeder hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit". "Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung" und darf einer Gewerkschaft beitreten (23). "Jeder hat das Recht auf Freizeit" (24). Heute sind mehr als 200 Millionen Menschen ohne Arbeit, so die internationale Arbeitsorganisation ILO.
Ein würdiges Leben (Artikel 25)
"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen". "Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung". Weltweit sind mehr als zwei Milliarden Menschen mangelernährt, über 800 Millionen hungern.
Das Recht auf Bildung (Artikel 26)
"Jeder hat das Recht auf Bildung". Die Grundschule muss für alle obligatorisch und unentgeltlich sein. "Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Achtung vor den Menschenrechten gerichtet sein". Weltweit sind mehr als 780 Millionen Menschen Analphabeten, so der Weltbildungsbericht der UNESCO.
Rechte für Kunst und Wissenschaft (Artikel 27)
"Jeder hat das Recht am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt teilzuhaben". Rechtlich geschützt ist jeder "Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst". Heute ist die digitale Verbreitung vieler Werke umstritten. Viele Urheber sehen durch die Verbreitung im Internet ihr Urheberrecht verletzt.
Unteilbare Rechte (Artikel 28, 29, 30)
"Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können" (28). "Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft" (29). Kein Staat, keine Gruppe oder Person darf daraus ein Recht leiten, die allgemeinen Menschenrechte einzuschränken (30). Alle UN-Mitgliedsstaaten haben die allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet.