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Ein Skandal erschütterte die junge Bundesrepublik

Michael Marek / Birgit Görtz9. Oktober 2012

Die sogenannte "Spiegel-Affäre" gehört zu den großen Skandalen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Erstmals nach dem Ende des NS-Regimes gehen staatliche Behörden gegen die Presse vor.

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Demonstrationen gegen die Verhaftung der Spiegel-Mitarbeiter in Frankfurt/Main (Foto: dpa)
Demonstrationen gegen die Verhaftung der Spiegel-Mitarbeiter in Frankfurt/MainBild: picture-alliance/dpa

Ob die Herren vielleicht von St. Pauli kämen, will der Pförtner im Hamburger Pressehaus wissen. Sie marschieren nämlich einfach an ihm vorbei, so als sei das ganz selbstverständlich, berichtet der Pförtner hinterher seinen schreibenden Kollegen. Doch die Besucher gehören nicht zur Hamburger Unterwelt, wie sich bald herausstellt, sondern zum Bundeskriminalamt. Ihr Ziel sind die Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel".

Unter dem Verdacht des publizistischen Landesverrats werden am 26. Oktober 1962 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion fünf Wohnungen von "Spiegel"-Redakteuren durchsucht, die beiden Chefredakteure Engels und Jacobi werden festgenommen. Die Fahndung nach Herausgeber Augstein bleibt erfolglos. Er stellt sich zwei Tage später freiwillig der Polizei. Autor des Artikels, der so viel Aufregung verursacht, ist Conrad Ahlers. Er wird ebenfalls verhaftet - während seines Spanienurlaubs von spanischen Beamten. Das Bundeskriminalamt durchsucht die Redaktionsräume und hält sie wochenlang besetzt.

Ein Skandal erschüttert die Nachkriegsgesellschaft

Die sogenannte "Spiegel-Affäre" gehört zu den großen Skandalen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Erstmals nach dem Ende des nationalsozialistischen Gewaltstaates wurde ein Verlag mit Hilfe staatlicher Behörden durchsucht mit dem Ziel, Journalisten einzuschüchtern und mundtot zu machen. Doch es war nicht nur ein Skandal um das Verhältnis von Politik und Medien, sondern auch ein Skandal im Schatten des Kalten Krieges.

Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein
Spiegel-Herausgeber Rudolf AugsteinBild: picture alliance/Harry Flesch

Es ging zunächst um die Frage, ob die damalige Bundesrepublik sich gegen einen Angriff des Warschauer Pakts erfolgreich zur Wehr setzen könnte. Diese Frage stellte "Spiegel"-Wehrexperte Ahlers in seinem Artikel "Bedingt abwehrbereit" über die Ergebnisse des Nato-Manöver "Fallex 62" in der Ausgabe vom 10. Oktober 1962. Ahlers wies nach, dass die Bundesregierung auf den Fall eines Angriffs des Warschauer Paktes mit atomaren Waffen unzureichend vorbereitet gewesen wäre: Es fehlte ein Notstandsgesetz, das Sanitätswesen würde sofort zusammenbrechen, ebenso das Fernmeldesystem. Die Bevölkerung hätte nicht versorgt werden können, die Verkehrswege wäre kollabiert. Ahlers kritisierte zudem den schlechten Zu­stand der konventionellen Streitkräfte. Der Bericht enthielt detaillierte Angaben über die Truppenstärke der Nato, ihre Ausrüstung und Aufmarschbewegungen im Kriegsfall. Als Verantwortlichen dafür sah der Journalist vor allem den damaligen Verteidigungsminister und CSU-Politiker Franz Josef Strauß.

Noch am 10. Oktober erarbeitet das Verteidigungsminister ein als geheim eingestuftes Gutachten. Experten wollen in dem Artikel 41 Staatsgeheimnisse entdeckt haben. Die Publikation des "Spiegel" stufen sie als Landesverrat ein. Verteidigungsminister Strauß forciert die Ermittlungen nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub. Der erste Staatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft, Siegfried Buback, ermittelt auf Geheiß seiner Behörde und des Verteidigungsministeri­ums gegen den "Spiegel" wegen des Verdachts auf Landesverrat, landesverräterische Fälschung und aktive Bestechung. Der Bundesrat beschäftigt sich mit der Angelegenheit. Bundeskanzler Adenauer verteidigt die ergriffenen Maßnahmen mit dem Verdikt: "Wir haben einen Abgrund von Landesverrat im Lande."

Zwei Bereitschaftspolizisten bewachen den Eingang zu den Dokumentationsräumen der "Spiegel"-Redaktion
Zwei Bereitschaftspolizisten bewachen den Eingang zu den Dokumentationsräumen der "Spiegel"-RedaktionBild: picture-alliance/dpa

"Etwas außerhalb der Legalität"

In einer Fragestunde des Bundestags versucht Minister Strauß, seine maßgebliche Rolle bei der Polizeiaktion herunterzuspielen und streitet jegliche Beteiligung daran ab. Doch schon bald stellt sich heraus, dass der Journalist Ahlers auf Intervention des CSU-Politikers verhaftet worden war. Gesetzeswidrig und "etwas außerhalb der Legalität", wie der damalige Innenminister Hermann Höcherl vor dem Bundestag zugeben muss. Dieser beschönigende Halbsatz gehört bis heute zu den Klassikern der politischen Vernebelungsrhetorik. Zwei Tage nach der Fragestunde, am 09.11., muss Strauß zugeben, an der Verhaftung des "Spiegel"-Autors mitgewirkt zu haben. Das Parlament fühlt sich belogen. Die "Spiegel"-Affäre hatte sich in eine Affäre der Re­gierung Adenauer verwandelt.

Verleger, Journalisten und Berufsverbände hatten sich zuvor geschlossen hinter den "Spiegel" gestellt. Man erinnerte sich an böse Zeiten. Das Wort von der "Gleichschaltung" der deutschen Presse machte im In- und Ausland die Runde. An vielen Orten der Bundesrepublik kam es zu Demonstrationen, zu Kundgebungen für Rechtsstaatlichkeit und Pressefrei­heit. Unterdessen saßen "Spiegel"-Autor Ahlers, Herausgeber Augstein und drei weitere Mitarbeiter noch immer im Gefängnis.

Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß im September 1960
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß im September 1960Bild: picture-alliance/dpa

Am 14. Dezember 1962 bildet Kanzler Adenauer sein Kabinett um - ohne Strauß. Der ehemalige Verteidigungsminister wird ehrenhaft - mit Großem Zapfenstreich - verabschiedet. Der Kanzler tut den bekannten Ausspruch: "Bittere Stunden formen den Mann" und kündigt seinen eigenen Rücktritt für den Herbst 1963 an. Am 7. Februar 1963 - nach 103 Tagen Haft - wird endlich auch Augstein aus dem Gefängnis entlassen.

Hochburg des investigativen Journalismus

Zwei Jahre später befassen sich noch einmal die Gerichte mit der "Spiegel"-Affäre: Im Mai 1965 lehnt der Bundesgerichtshof die Eröffnung des Hauptverfah­rens gegen Augstein und Ahlers mit der Begründung ab, der In­halt des "Spiegel"-Artikels habe nicht der Geheimhaltung unterle­gen. Im Falle von Strauß sieht die Staatsanwaltschaft sogar den Tatbestand der Amtsanmaßung und Freiheitsberaubung als erfüllt. Im Gegenzug scheitert eine Verfassungsbeschwerde des "Spiegel".

Der inzwischen verstorbene Herausgeber Rudolf Augstein meinte einmal, der Versuch, den unbequemen "Spiegel" publizistisch auszuschalten, sei gescheitert. Letztlich hat das Wochenblatt sogar von der Geschichte profitiert: Zwei Journalistengenerationen später steht das Hamburger Nachrichtenmagazin nicht nur wirtschaftlich erfolgreich da. Das "Spiegel"-Pressehaus in der Freien und Hansestadt Hamburg gilt seither als Hochburg des investigativen Journalismus in der Bundesrepublik.