Mancher muss in Haft, mancher wird haftbar gemacht. Manches haftet oder haftet nicht, manches haftet an und bleibt haften. Und zwar auf immer und ewig – bis auf Haftschalen. Die sollten irgendwann ausgetauscht werden.
Das haftet – aber nicht da, wo es soll
Spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit ist in Deutschland jeder Bürger für das verantwortlich, was er oder sie tut. Oder auch für das, was er oder sie wissentlich unterlässt – also bewusst nicht tut. Solange dies nicht die Interessen anderer berührt und niemand Schaden oder Nachteile durch das Verhalten eines anderen erleidet, kräht kein Hahn danach, was Frau X oder Herr Y machen.
Haftung
Viele Firmen tragen die "Haftung" im Namen
Ganz anders aber sieht die Sache aus, wenn ein Schaden verursacht wird. Dann wird der Verursacher haftbar gemacht. Ob er dann auch inhaftiert wird, in Haft muss, hängt davon ab, wie er mit dem von ihm verursachten Schaden umgeht. Jemand, der Fahrerflucht begeht, nachdem er zum Beispiel jemanden auf der Straße überfahren hat, muss damit rechnen, ins Gefängnis zu wandern, wenn die Polizei ihn oder sie schnappt.
Zurück zur Haftung. Das Wort springt uns fast täglich ins Auge, da es in vielen Variationen überall auftaucht. Da gibt es die GmbH – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In fast jeder Gaststätte hängt das Schild "Für Garderobe wird nicht gehaftet". Am Baustellenzaun werden Eltern darauf hingewiesen, dass sie für ihre Kinder haften.
Haftpflicht und die lieben Kleinen
Ist es ein fremder Fuß, dann ist es ein Fall für die Haftpflicht
Im Klartext: Wenn der Mantel geklaut wird, können wir nicht den Gastwirt verantwortlich machen und von ihm Schadenersatz fordern. Und wenn die lieben Kleinen auf dem Baustellengelände etwas anstellen, müssen die Eltern für den entstandenen Schaden aufkommen.
So was kann teuer werden, mitunter sehr teuer. Deshalb gibt es die Haftpflichtversicherung. Je nach Schaden bemüht man dann die Autohaftpflicht, die Privathaftpflicht oder die Amtshaftpflicht. Das Wort haften stammt aus dem Mittelhochdeutschen und hieß ursprünglich so viel wie hängen bleiben, festhalten. Im Laufe der Zeit bekam es die rechtliche Bedeutung von für etwas einstehen.
Haft, Inhaftierte und Haftbedingungen
Womit wir bei der Bedeutung des Wortes Haft im Allgemeinen sind. Seit mittelhochdeutscher Zeit, so etwa seit dem 9. Jahrhundert, wurde es verwendet für Fesselung, Gefangenschaft, Beschlagnahme.
Im heutigen Sprachgebrauch ist Haft gleichbedeutend mit Verwahrung im Gefängnis. Sind Vorwürfe noch nicht ganz klar, werden diejenigen zunächst einmal in Untersuchungshaft, kurz U-Haft, genommen. Im Falle einer Anklage und Verurteilung wandern sie dann ins Gefängnis. Dort verbüßen sie, die Inhaftierten oder Häftlinge, ihre Haftstrafe.
Haftbedingungen
Die Sehnsucht nach der Freiheit...
Die Haftbedingungen können ganz verschieden sein. Zu der verschärften Variante zählen die Einzelhaft oder die Haft im Hochsicherheitstrakt. In Staaten, die es mit den Menschenrechten nicht so genau nehmen, herrschen meist unmenschliche Haftbedingungen – wie im Mittelalter, wo es noch die Kerkerhaft gab.
Nicht selten kommt es in Haftanstalten zu Häftlingsrevolten, etwa weil die Gefängnisse überbelegt sind oder die Gefangenen sich schlecht behandelt fühlen. Bei guter Führung allerdings können die Inhaftierten mit Hafterleichterungen rechnen. Einem Hafturlaub zum Beispiel. Dieser kann eine mitunter riskante Angelegenheit sein, denn wer kommt schon gerne aus dem Urlaub zurück. Der ein oder andere nutzt die Gelegenheit, um zu türmen, auszureißen.
Haften – und haften
Pech gehabt!
Es gibt aber noch einen anderen Aspekt von Haft und haften, von Haftung und Haftpflicht – nämlich Verantwortung übernehmen. Und dies ist gewissermaßen eine Bürgerpflicht, denn nur so kann das Zusammenleben in einer Gemeinschaft gut funktionieren.
Haftung bedeutet aber auch Bindung im übertragenen Sinne. Pflaster haften oder haften auch nicht – will heißen sie kleben an der Stelle, an der sie kleben sollen oder fallen sofort runter. Manchmal haftet etwas an Stellen, an denen es nicht haften sollte. Der Dreck an frisch geputzten Schuhen zum Beispiel.
Glitschige Schalen und Creme für die Dritten
Diese kleinen glitschigen Dinger...
Manches soll haften, haftet aber nicht sofort. Wie Haftschalen. Vor allem bei Ungeübten. Kontaktlinsenträger wissen, wovon die Rede ist. Gemeint sind diese kleinen, durchsichtigen, glitschigen Dinger, die man trägt, wenn man mal keine Lust auf eine Brille hat.
Die Haftcreme sorgt für eine bestimmte Haftung – nämlich von Ersatzzähnen, den Prothesen. Und diese sollten fest haften. Wer sitzt denn schon gerne im Restaurant und findet seine Zähne plötzlich beim herzhaften Biss auf ein Stück Fleisch im selbigen wieder.
Haften bleiben
Der bleibt haften – auf immer und ewig!
Manches bleibt haften – auf immer und ewig. Wie der eine, ganz bestimmte Kuss zum Beispiel – nicht weil er so klebrig, sondern weil er unvergesslich ist. Er ist sozusagen im Gedächtnis, in der Erinnerung für immer und ewig eingebrannt.
Genauso wie ein Makel oder ein Ruf, der zum Beispiel jemandem anhaftet, der gerne – im übertragenen Sinn – von einer Blume zur nächsten springt. Er oder sie nimmt es nämlich mit der Treue nicht so genau. Oder diejenigen im Kollegenkreis, die andere gerne in die Pfanne hauen. Beispiele für einen Ruf, der jemandem anhaftet, gäbe es zuhauf.
Nachträgliche Haftung
Verhaftet für dieses Verhalten, wird jemand bestimmt nicht. Höchstens haftbar gemacht – von der geschädigten Person. Allerdings: passiert ist passiert und kann nicht rückgängig gemacht werden. Aber wenn man wenigstens weiß, wofür man haftbar gemacht wird, ist doch etwas gewonnen. Nachträglich.
Fragen zum Text
GmbH ist die Abkürzung für …
1. Gemeinschaft mit beschränkten Handlungen.
2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
3. Gruppe mit besonderen Haftpflichtversicherungen.
Bleibt etwas haften, dann …
1. bleibt etwas in der Erinnerung erhalten.
2. hängt etwas fest.
3. klebt etwas nicht.
Als Haftschalen bezeichnet man …
1. Kindersitze in Autos.
2. Obstkörbe, die an Schränken festkleben.
3. Kontaktlinsen.
Arbeitsauftrag
Arbeiten Sie einen Lückentext aus, der aus mindestens 20 Sätzen besteht. Formulieren Sie die Sätze so, dass haften in unterschiedlichen Formen vorkommt. Notieren Sie die Lösungen für sich. Tauschen Sie Ihre Lückentexte in der Gruppe aus. Kontrollieren Sie anschließend gemeinsam die Ergebnisse.
Autor: Michael Utz
Redaktion: Beatrice Warken