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Kein Verbot der Kinderehe?

24. März 2010

Kinder schon im Alter von sieben oder acht zu verheiraten, ist im Jemen seit dem vergangenen Jahr eigentlich gesetzlich verboten. Doch jetzt droht das Gesetz zu kippen, weil Gelehrte es als unislamisch bezeichnet haben.

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Jemenitische Mädchen, Foto: ap
Dürfen Mädchen unter 17 verheiratet werden? - Im Jemen ist darüber eine Debatte entbranntBild: picture-alliance/dpa

Vor einigen Jahren sorgte die damals achtjährige Nodschud Mohammed Ali für Furore, als sie mutig ins Gericht marschierte und erfolgreich ihre Scheidung von einem 20 Jahre älteren Mann einklagte, mit dem ihr Vater sie verheiratet hatte. Allerdings musste sie ihrem Ex-Mann dafür eine Entschädigung von umgerechnet 500 Dollar zahlen.

Nodschud Mohammed Ali, Foto (Archiv): 2008
Die Scheidung von Nodschud Mohammed Ali sorgte vor zwei Jahren im Jemen für große AufmerksamkeitBild: picture-alliance/dpa

Aufgrund dieses Falles begann sich das jemenitische Parlament damals mit dem Thema "Kinderehe" zu beschäftigen, doch jetzt erleiden die Bemühungen um ein Verbot einen herben Rückschlag: Bereits im Februar 2009 wurde das Mindestalter für die Eheschließung gesetzlich auf 17 Jahre festgelegt und verabschiedet. Da es jedoch von einigen Geistlichen als unislamisch kritisiert und Befürworter des Verbots zu Abtrünnigen erklärt wurden, verlangten daraufhin Abgeordnete eine Änderung des Gesetzes und blockieren seitdem sein Inkrafttreten.

Kinderehe als jemenitischer Brauch

Die Verheiratung von Mädchen und Jungen im Kindesalter ist im Jemen gängiger Brauch, über ein Viertel der Jemenitinnen heiratet einem Bericht des Sozialministeriums zufolge vor ihrem 15. Geburtstag. Zahlreiche Muslime lehnen die Einführung eines Mindestalters für Eheschließungen mit der Begründung ab, dies sei im Islam nicht vorgesehen. Sie verweisen darauf, dass der Prophet Mohammed seine Frau Aisha als Neunjährige geheiratet habe.

Auch Stammessitten spielen bei der Debatte eine Rolle und die Auffassung, dass eine junge Braut zu einer gefügigen Ehefrau geformt werden kann, mehr Kinder zur Welt bringt und keinen Versuchungen ausgesetzt ist. Vor dem Hintergrund der großen Armut im Jemen ist die Abschaffung dieser Tradition nicht leicht, denn auf einen Brautpreis im Wert von mehreren hundert Euro verzichten arme Familien nur schwer. "Die Regierung hat zwei Möglichkeiten: den Mädchen im Jemen eine Chance im Leben zu geben oder sie zur Todesstrafe zu verurteilen", sagt Amal Bascha, Vorsitzende der Menschenrechtsgruppe "Forum Arabischer Schwestern".

Anna Würth vom Deutschen Institut für Menschenrechte hat zahlreiche solcher Fälle im Jemen begleitet und sie fordert mehr Aufklärungsarbeit bei Parlamentariern, religiösen Würdenträgern und Richtern. "Für Ehen, die unter Zwang geschlossen wurden, muss es eine Strafbarkeit geben, die sich auf den Vater, den Ehemann und den abschließenden Notar erstreckt!" Aber auch Einrichtungen, die Mädchen unterstützen, müssen geschaffen und gestärkt werden, sagt sie, "so dass es Möglichkeiten für Kinder gibt, die sich für eine Scheidung und somit auch für ein weiteres Leben außerhalb ihrer Familie entscheiden."

Demonstrationen in Sanaa, Foto: ap
Zahlreiche Frauen waren in den vergangenen Tagen in Sanaa auf die Straße gegangen - auch von Geistlichen organisierte Protestmärsche, die ein Verbot der Kinderehe als unislamisch betrachten.Bild: AP

Verfassungsausschuss prüft

In der jemenitischen Hauptstadt hatten in den vergangenen Tagen immer wieder Frauen gegen eine Aufhebung des Verbots protestiert. Die Demonstrantinnen überreichten Parlamentspräsident Jehja el Raei in Sanaa eine Petition mit einer Million Unterschriften für die Umsetzung des bereits verabschiedeten Gesetzes.

Auf der anderen Seite gingen aber auch von konservativen Geistlichen organisierte Protestmärsche von Frauen auf die Straße, die, schwarz verschleiert, Plakate mit der Parole "Ja zu den islamischen Rechten der Frauen!" vor sich hertrugen. "Ich bin mit 15 verheiratet worden und habe heute viele Kinder", erklärte die Demonstrantin Umm Abdul Rahman. "Und ich werde meine Tochter im gleichen Alter verheiraten, wenn ich beschließe, dass sie bereit dafür ist."

Eine Entscheidung im Verfassungsausschuss des Parlaments wird im kommenden Monat erwartet. Dem Ausschuss gehören auch einige der Geistlichen an, die das Dekret am Sonntag (21.03.2010) unterzeichneten.

Autorin: Ina Rottscheidt
Redaktion: Anne Allmeling