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Zuwanderung

Der Einbürgerungstest: 33 Fragen, 33 Antworten

Antwort 14

2. Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jeder wählen, der Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.

Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen dürfen nur deutsche Staatsbürger wählen, dabei gilt auch das Mindestalter 18 Jahre.

In den Städten und Gemeinden, also bei Kommunalwahlen, dürfen auch Bürger aus anderen EU-Länder, die in Deutschland leben, wählen. In fünf Bundesländern dürfen bei Kommunalwahlen außerdem auch schon Jugendliche ab 16 Jahren abstimmen.

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