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Katholisch trotz Kirchenaustritt?

Ole Kämper26. September 2012

Die katholische Kirche schließt ausgetretene Mitglieder auch aus dem kirchlichen Leben aus. Ist dieses Vorgehen rechtens? Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage nun beantwortet.

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Kerze vor Kruzifix (Foto: DW)
Bild: DW

Weltweit ist es die Ausnahme, dass die großen Kirchen Steuern von ihren Gläubigen erheben. Doch in Deutschland sammelt der Staat Kirchensteuern ein. Will man das nicht, so muss man bei einer staatlichen Behörde seinen Austritt erklären. Genau das haben in den vergangenen Jahren viele Menschen in Deutschland getan. Allein im Jahr 2011 traten rund 126.000 Deutsche aus der katholischen Kirche aus. Ohnehin zahlt nur knapp ein Drittel der fast 25 Millionen in Deutschland lebenden Katholiken Kirchensteuern. Diese Steuer wird vom Staat über die Finanzämter erhoben; die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland ist aber an die Lohn- und Einkommenssteuer gekoppelt. Das heißt: Kinder, Jugendliche, Alte und Arbeitslose, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, werden auch für die Kirche nicht zur Kasse gebeten. Trotzdem bringt die Steuer den Kirchen jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe.

Für die Deutsche Bischofskonferenz ist klar: Wer aus der Kirche als öffentlicher Körperschaft austritt, der darf auch nicht am kirchlichen Leben teilnehmen. Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch (26.09.2012) nun in letzter Instanz für rechtens erklärt. Damit geht ein Rechtsstreit zu Ende, den der Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp 2007 losgetreten hatte. Er hatte darauf bestanden, gläubiges und aktives Mitglied der katholischen Kirche bleiben zu dürfen, auch wenn er keine Kirchensteuer zahlt. Zwei Gerichte waren seitdem zu unterschiedlichen Urteilen über diesen "teilweisen" Austritt gekommen. Nun erteilte das Bundesverfassungsgericht Zapp eine Absage.

Rosenkranz auf Geldscheinen Foto: Marek Gottschalk )
Kirchensteuer und Glaube - nach deutschem Recht unzertrennlichBild: Fotolia/Marek Gottschalk

Wer nicht zahlen will, bleibt außen vor

Bereits in der Vorwoche hatte die Deutsche Bischofskonferenz mit Blick auf diesen Termin ihre Position in einem Dekret klargestellt: Wer sich für einen Austritt entscheidet, der darf auch nicht am kirchlichen Leben Teil nehmen. Die Kirchenstrafe der Exkommunikation, also den Ausschluss aus der Glaubensgemeinschaft, zieht der Austritt - anders als früher - nicht mehr nach sich. Doch die wesentlichen Bestandteile des kirchlichen Lebens bleiben den Ausgetretenen verwehrt. Ihnen wird nicht mehr die Beichte abgenommen, sie dürfen nicht an der heiligen Kommunion teilnehmen, bekommen keine Krankensalbung und auch die Firmung ist nicht möglich. Nach einem Austritt darf man auch keine kirchlichen Ämter oder Funktionen mehr übernehmen und ausführen, heißt es in dem Dekret. Auch Firmpate oder Mitglied im Pfarrgemeinderat kann man nicht mehr werden, wenn man ausgetreten ist.

Eucharistie-Feier (Foto: picture-alliance/dpa)
Das Abendmahl bekommen nur Gläubige, die Mitglied sindBild: picture-alliance/dpa

"Es ist eine starke Minderung der Rechtsstellung in der Kirche", sagt der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke im Gespräch mit der Deutschen Welle. "Man hat praktisch keine aktiven Möglichkeiten mehr." Ganz verschlossen bleibt die Kirche den Ausgetretenen aber nicht: "Man kann natürlich weiterhin den Gottesdienst besuchen", erklärt Lüdicke. Nur dürfe man zum Beispiel die heilige Kommunion nicht empfangen.

Viele Leistungen bleiben erhalten

Einen Platz auf dem Friedhof werden zukünftig aber auch die bekommen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Schließlich sind die letzten Ruhestätten üblicherweise in der Hand der Kommunen. Eine katholische Trauerfeier, geführt von einem Geistlichen, kann aber verweigert werden, sehr zum Unverständnis der Reformbewegung "Wir sind Kirche". "Die Formulierung, dass auf die kirchliche Beerdigung verzichtet werden kann oder wird, ist wirklich eine Unversöhnlichkeit über den Tod hinaus", sagt Sprecherin Sigrid Grabmeier im DW-Gespräch. Dabei sei gerade im Umfeld eines Verstorbenen die geistliche Seelsorge wichtig. "Die Kirche vergibt gerade dann unheimlich viele Chancen, auf Menschen zuzugehen und da zu sein, wenn sie in Not sind", so Grabmeier weiter.

Katholische Altersheime, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser sollen den Ausgetretenen offiziell nicht verschlossen bleiben. Die vielen sozialen Einrichtungen in katholischer Trägerschaft werden nicht in erster Linie durch Kirchensteuern, sondern vor allem durch öffentliche Gelder finanziert. Zudem stellen sie ihre Leistungen in Rechnung. Die katholische Kirche ist hier lediglich für die Organisation verantwortlich. Die Finanzierung aber läuft zum Großteil über andere Kanäle.

Erzbischof Robert Zollitsch (Foto: picture-alliance/dpa)
Will Ausgetretene im Gespräch überzeugen: Robert ZollitschBild: picture-alliance/dpa

Künftig sollen alle Austrittswilligen zu einem klärenden Gespräch mit dem örtlichen Pfarrer eingeladen werden. Das ist Teil des Beschlusses der Bischofskonferenz unter ihren Vorsitzenden Robert Zollitsch. Ganz aufgeben will die katholische Kirche die Ausgetretenen also nicht.