1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Rabbiner gegen Beschneidungsurteil

Christoph Strack, Berlin10. Juli 2012

Europäische Rabbiner haben das Urteil eines deutschen Gerichtes kritisiert, das religiöse Beschneidung verbietet. Sie sehen darin eine weitere Tendenz der Ausgrenzung von Minderheiten.

https://p.dw.com/p/15Uys
Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt (Foto:dapd)
Oberrabbiner Pinchas GoldschmidtBild: dapd

Die jüdischen Rabbiner Europas warnen vor den Auswirkungen des Kölner Gerichtsentscheids zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen. Für die jüdischen Gemeinden in Deutschland sei dieses Urteil "sehr problematisch" sagte der Vorsitzende der Konferenz Europäischer Rabbiner (CER), Pinchas Goldschmidt (Bild oben), der Deutschen Welle in Berlin. Er hoffe, dass die Bundesregierung zügig für eine rechtliche Klarstellung sorge.

Der Geistliche nannte es zudem erschreckend, dass die Deutschen die Kölner Entscheidung laut Umfragen mehrheitlich begrüßten. Nun gehe es um die "Grundlagen für eine liberale Demokratie, um die absolute Anerkennung der religiösen Freiheit auch von Minderheiten". Der CER gehören rund 400 jüdische Geistliche an.

Gut 30 orthodoxe Rabbiner aus mehr als zehn europäischen Ländern beraten bis Donnerstag (12.07.2012) über die Bewertung des Kölner Urteils und mögliche Konsequenzen. Neben dem gebürtigen Züricher Goldschmidt, der seit mehr als 20 Jahren in Russland tätig ist und als Oberrabbiner von Moskau das Judentum in Russland vertritt, nehmen unter anderem jüdische Geistliche aus der Ukraine, Frankreich, Belgien und England an dem Treffen teil. Noch am Montag verfolgte Goldschmidt im israelischen Parlament in Jerusalem, der Knesset, eine Anhörung zu dem Kölner Richterspruch.

Goldschmidt verwies darauf, dass die Beschneidung "eigentlich die älteste jüdische Tradition" sei  und im jüdischen Volk seit 4000 Jahren existiere. Sie zähle mit zu den wichtigsten Geboten. Wer beispielsweise als Erwachsener zum Judentum übertrete, habe die Prozedur der Beschneidung zu absolvieren. 

Schnelle Lösung erwünscht

Als positiv bewertete Goldschmidt die Äußerungen des deutschen Botschafters in Israel, Andreas Michaelis, bei der Knesset-Anhörung. Dieser habe die Sensibilität der Regierung signalisiert. Goldschmidt hat nun mit den anderen Rabbinern die Hoffnung, dass die deutsche Regierung die bestehenden Probleme durch eine verfassungsrechtliche oder grundrechtliche Klarstellung lösen wird. "Aber wir möchten, dass dies so schnell wie möglich gelöst wird." Schließlich sei der Wiederaufbau einer jüdischen Gemeinde im Nachkriegsdeutschland "essentiell wichtig für die Zukunft Deutschlands".

Weiter sprach Goldschmidt von einer stärker werdenden Tendenz in Europa, religiöse Minderheiten auszugrenzen. Belege dafür seien das Schweizer Minarettverbot, das Burkaverbot in Frankreich und der politische Streit um das Schächten, die religiöse Schlachtung von Tieren, in den Niederlanden. All diese Gesetze hätten das Ziel, einzelne Kulturen oder Zivilisationen auf eine niedrigere Stufe zu stellen und zu begrenzen. Auch aus dem Kölner Urteil spreche eine Haltung, wonach die jüdische oder die islamische Zivilisation "nicht salonfähig" für Europa seien. Wenn das jetzige Urteil von anderen Gerichten oder in höheren Instanzen bestätigt würde, wäre das "eine Bedrohung für die Gegenwart und Zukunft der jüdischen Gemeinden" in Deutschland.

Jüdische Familie präsentiert auf einem Kissen ein Baby, das beschnitten werden soll (Foto:Noah Berger/AP/dapd)
Erst die Beschneidung macht das Kind zum Juden - in seinem Interesse?Bild: AP

Nach Angaben Goldschmidts liegen den Rabbinern schon Berichte aus mehreren deutschen Städten vor, wonach verunsicherte Eltern nach dem Urteil die anstehende Beschneidung ihrer Söhne aus Angst erst einmal abgesagt hätten. "Jüdische Eltern sollten die Beschneidung weiter machen. Das haben wir seit 4000 Jahren gemacht. Machen Sie einfach weiter!" meinte er. Goldschmidt verwies auf Äußerungen von Papst Benedikt XVI. während seines Deutschlandbesuchs im September 2011. Das katholische Kirchenoberhaupt habe daran erinnert, dass Europa historisch auf drei Säulen ruhe, der Thora aus Jerusalem, der Politik Roms und der Philosophie Athens. Die Wahrung dieser Traditionen sei auch im Interesse Deutschlands.

Im Interesse des Kindes

Das Landgericht Köln hatte Ende Juni in zweiter Instanz über die Strafbarkeit eines Arztes entschieden, der einen vierjährigen muslimischen Jungen beschnitten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren angestrengt, weil es nach dem Eingriff zu Komplikationen gekommen war. Die Richter befanden, die mit der Beschneidung einhergehene körperliche Veränderung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, "später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können". Die Richter bewerteten die religiöse Beschneidung als dauerhaften und irreparablen Eingriff für das Kind. Sie sei auch bei Zustimmung der Eltern als Körperverletzung zu beurteilen.

Der Gerichtsentscheid sorgte für massive Kritik von Muslimen und Juden, aber auch von christlichen Kirchenvertretern. Von Seiten der Politik gab es Ankündigungen, eine rechtliche Klarstellung erreichen zu wollen. Diverse Krankenhäuser in Deutschland kündigten an, vorerst keine religiös begründeten Beschneidungen mehr vornehmen zu wollen.