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"Konstruktion des ESM ist verfassungsgemäß"

Zhang Danhong28. Juni 2012

Der Dauerrettungsfonds ESM wird nicht wie geplant am 1. Juli in Kraft treten können, weil das endgültige Ja aus Deutschland noch fehlt. Der Wirtschaftsforscher Clemens Fuest sieht das nicht problematisch.

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Prof. Clemens Fuest (Foto: dpa)
Prof. Clemens FuestBild: picture-alliance/dpa

DW: Herr Professor Fuest, droht der ESM zu scheitern?

Prof. Fuest: Ich rechne nicht damit, dass der ESM scheitert. Ich würde davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht das im Wesentlichen absegnet. Obwohl ich kein Verfassungsjurist bin, sehe ich keinen Grund, warum das Gericht das Konzept insgesamt verwerfen sollte. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass das Verfassungsgericht beim Thema der Beteiligung des Bundestages Nachbesserungen fordert. Aber die grundsätzliche Konstruktion ist aus meiner Sicht verfassungsgemäß.

Der Grund der Verzögerung sind mehrere angekündigte Verfassungsbeschwerden, unter anderem von der ehemaligen Justizministerin Däubler-Gmelin. 12.000 Bürger wollen sich ihr anschließen. Hauptkritikpunkt ist, dass die Frage der Haftungshöhe Deutschlands unklar bleibe. Damit würde das Hauhalts- und Kontrollrecht des Bundestages in unzumutbarer Weise beschnitten. Hat sie nicht recht?

Mir ist nicht ganz klar, warum die Haftungshöhe da unklar bleiben soll. Also der deutsche Beitrag ist mit 190 Milliarden Euro klar definiert. Es sei denn, man würde jetzt argumentieren, dass die Summen ohne Ende ausgedehnt werden sollen. Aber das geht nur, wenn der Bundestag vorher gefragt wird.

Laut ESM-Vertrag sind doch die 17 Finanzminister der Euroländer befugt, die Rettungssumme unendlich zu vergrößern. Die nationalen Parlamente hätten dann nichts mehr zu sagen. Oder habe ich das falsch verstanden?

Die 17 Finanzminister können über das Kapitel des ESM verfügen, also maximal 700 Milliarden Euro, aber nicht über mehr. Ich würde die Regelung im ESM nicht so lesen, dass die Finanzminister die Rettungssumme unendlich ausdehnen können.

Wenn aber die Krise eskaliert, die Zeit drängt und es muss ganz schnell entschieden werden. Wie können dann die Parlamente beteiligt werden?

Das ist ein Problem, das es nicht nur beim ESM gibt. In Notsituationen, in denen schnell gehandelt werden muss, dürfen die Entscheidungswege nicht zu lang sein. Das ist beim ESM gewährleistet, allerdings ist bei Beschlüssen über Hilfen keine Parlamentsbeteiligung vorgesehen. Es kann sein, dass das Bundeverfassungsgericht eine Einbindung des Bundestages in Beschlüsse des ESM fordert. Dann müsste man ein kleines Gremium aus Abgeordneten bilden, das diese Aufgabe übernimmt, und auch in Notsituationen schnell handeln kann.

Die Abgeordneten in diesem kleinen Gremium wären dann unter enormem Druck, dass sie im Falle der Nichtzustimmung Europa scheitern lassen würden. Leidet das demokratische Prinzip nicht darunter?

Ja, der Druck ist unter Umständen sehr groß. Aber der Druck ist natürlich auch groß, wenn alle entscheiden. Vor allem ist es sehr schwierig für die Parlamentarier, alle Sachzusammenhänge zu durchschauen.

Sie haben auch immer dafür plädiert, statt Staaten lieber Banken zu retten und zu sanieren. Wäre das nicht eine Alternative zum ESM?

Man rettet die Staaten ja vor allem, weil man befürchtet, dass bei einer Restrukturierung, wie sie in Griechenland stattgefunden hat, dass eine Bankenkrise entsteht. "Banken retten" ist aber das falsche Wort, denn das suggeriert, dass man den Banken etwas schenken würde. Nein, es geht darum, Banken in solchen Fällen abzuwickeln und vor allem die Gläubiger der Banken haften zu lassen. Die Reihenfolge muss sein: zuerst haften die Gläubiger der Staaten, dann haften die Gläubiger der Banken. Und erst ganz am Ende, wenn die Finanzstabilität wirklich bedroht ist, steht der Steuerzahler. Was mich in der gegenwärtigen Krise stört, ist, dass Lasten auf die Steuerzahler abgewälzt werden, als sei das selbstverständlich. Die Politik in Europa hat leider signalisiert, dass der Schuldenschnitt für Griechenland eine Ausnahme ist. Das ist aus meiner Sicht eine falsche Strategie. Man hätte beim ESM die Beteiligung der Gläubiger sowohl bei der Bankensanierung als auch bei der Staatensanierung viel stärker betonen müssen. Jetzt ist es so, dass immer so getan wird, als würde eine Gläubigerbeteiligung den Untergang des Finanzsystems bedeuten. Das ist natürlich dummes Zeug. So werden stillschweigend den Steuerzahlern Lasten aufgebürdet, die uns noch große Schwierigkeiten machen werden.

Noch bevor der ESM überhaupt in Kraft tritt, sind die Finanzminister schon dabei, das erste Prinzip wieder auszuhebeln, indem sie bei den Krediten für spanische Banken den Vorrangstatus der ESM-Kredite (im Zweifelsfalle werden die ESM-Kredite zuerst bedient) nicht beachten wollen. Man befürchtet, dass die privaten Investoren dann abgeschreckt werden könnten und noch weniger spanische Anleihen kaufen würden. Ist das das richtige Signal?

Wenn das Ziel des ESM darin besteht, die Preise von Staatsanleihen zu stabilisieren, dann kann man das nicht erreichen, wenn man dem ESM Vorrangstatus gibt. Aber es ist nicht sinnvoll,, diese Preise durch Interventionen zu stabilisieren. Nur wenn die Preise auch sinken können, kehren private Investoren an den Markt zurück. Ich würde dringend empfehlen, dabei zu bleiben, dass die ESM-Kredite Vorrang haben. Eine Gleichstellung des ESM mit privaten Gläubigern ist es aus meiner Sicht das fasche Signal. Es ist nicht die Aufgabe der Steuerzahler in den zahlungsfähigen Staaten, dafür zu sorgen, die Gläubiger nicht zahlungsfähiger Staaten ohne Verluste davonkommen.

Prof. Clemens Fuest ist Professor für Unternehmensbesteuerung an der Universität Oxford und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium. Ab 1. März 2013 wird er Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).

Das Interview führte Zhang Danhong.