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Hartz-IV-Familien profitieren nicht vom Betreuungsgeld

25. April 2012

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich nach Medienberichten auf eine Verrechnung des Betreuungsgeldes an Familien, die vom Arbeitslosengeld II leben, geeinigt. De facto bekommen sie nicht mehr Geld.

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Eine Mutter kocht an einem Herd in Leipzig Mittagessen und hält dabei ein Kleinkind auf dem Arm (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Hauptziel soll sein, einen Missbrauch der monatlichen Zahlung des Betreuungsgeldes, von zunächst 100 Euro und später 150 Euro, zu verhindern. Zwar sollten Familien, die ihre Kinder Zuhause erzögen, grundsätzlich das Betreuungsgeld erhalten. Aber es soll als Einkommen gezählt werden, so dass ihre Hartz-IV-Bezüge entsprechend geringer ausfielen, berichtete die "Rheinische Post". Das Blatt beruft sich auf Informationen aus Regierungskreisen.

Mit der Anrechnung entfiele für diese Familien der von den Kritikern befürchtete Anreiz, ihre Kinder nicht in eine Kindertagesstätte oder zu einer staatlich finanzierten Tagesmutter zu schicken, nur um die neue Leistung in bar zu beziehen. Denn gerade Kinder aus prekären Verhältnissen sollen vom Besuch einer solchen Einrichtung besonders profitieren. Die Diskussion um eine mögliche Bar-Auszahlung hatte unter anderem für Streit in der Koalition aus Union und FDP gesorgt.

1,2 Milliarden Euro pro Jahr

Finanziert werden soll das Betreuungsgeld in der Gesamthöhe von circa 1,2 Milliarden Euro jährlich aus dem Etat von Familienministerin Kristina Schröder (CDU). Nach Angaben der "Rheinischen Post" kämen die Minderausgaben für den reduzierten Bedarfssatz dann anschließend dem Haushalt von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zugute. Diese müsste dann entsprechend weniger Arbeitslosengeld II auszahlen.

Vor allem auf Druck der CSU hatte die schwarz-gelbe Koalition beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, ab 2013 zunächst 100 und später 150 Euro im Monat bekommen. In der CDU ist das Vorhaben umstritten.

Auch die "Süddeutsche Zeitung" berichtete am Mittwoch, dass der geplante Zuschuss in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abgezogen werden solle. Eine entsprechende Regel solle in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, den das Familienministerium erstellt. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte dem Blatt: "Das Betreuungsgeld muss angerechnet werden." Das Ministerium wollte die geplante Anrechnung laut "SZ" weder bestätigen noch dementieren.

Kritik von der SPD

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles kritisierte die angedachte Anrechnung scharf. "Das ist absurd", sagte sie am Mittwoch im "Morgenmagazin" der ARD. Sie sehe eine große Ungleichbehandlung. Denn eine Mutter, die arbeitslos sei, keinen Kita-Platz und deshalb schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, ginge möglicherweise leer aus. Eine gut situierte Manager-Frau aber bekomme das Betreuungsgeld.

"Das halte ich jetzt für den letzten Beweis, den es noch gebraucht hat: Dieses Betreuungsgeld ist überflüssig, schafft neue Ungerechtigkeiten und deswegen darf es auch gar nicht erst kommen", sagte die SPD-Politikerin. Das Geld solle besser in den Ausbau der Kita-Plätze gesteckt werden.

li/as (afp, dpa, rtr)