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Militärgerichtsbarkeit in Deutschland

7. Februar 2012

Die Bundesregierung will in Kempten ein zentrales Gericht für "Militärstrafsachen mit Auslandsbezug" einrichten - zum Beispiel auch für Fälle, die sich in Afghanistan ereignet haben. Das ist umstritten.

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Deutscher ISAF-Soldat in Afghanistan (Foto: dapd)
Bundeswehr-Soldat im Afghanistan-EinsatzBild: dapd

Irgendwo in Afghanistan, es ist stockfinster, ein kleiner Trupp deutscher Bundeswehrsoldaten soll eine Straßensperre errichten. Drei Männer, Nachtsichtgeräte auf dem Kopf, haben den Transportpanzer "Dingo" verlassen, ein Soldat sichert die Kameraden aus dem Fahrzeug heraus. Da rasen zwei Autos auf der Straße heran, machen eine Vollbremsung, wenden schlagartig. Der Bordschütze im Panzer hört plötzlich Schüsse fallen – er glaubt an einen Angriff, entsichert sein Maschinengewehr und feuert. Aber im getroffenen Auto sitzen keine Talibankämpfer, sondern harmlose Zivilisten. Eine Frau und zwei Kinder sind tot, ein Mann und drei weitere Kinder verletzt.

Juristische Klärung

Hätte der Soldat schießen dürfen? Hat er fahrlässig gehandelt, hat er gar ein Kriegsverbrechen begangen? Oder war es nur ein tragischer Irrtum? Solche Fragen müssen in Deutschland juristisch geklärt werden.

Justizia (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Zunächst einmal gilt auch für Vorfälle im Ausland: Ist der Täter deutscher Staatsbürger, dann ist die deutsche Justiz zuständig. Auch bei Ermittlungen gegen Angehörige der Bundeswehr, wenn es nicht nur um interne Disziplinarvergehen wie etwa Befehlsverweigerung geht, ist laut Gesetz eine ganz normale Staatsanwaltschaft und ein ganz normales, ziviles Strafgericht in Deutschland zuständig – und zwar am Heimatort des Beschuldigten.

Militärstrafsachen kommen vor Zivilgericht

Eine Sonderstrafgerichtsbarkeit - also eine Militärjustiz - gibt es in Deutschland aus historischen Gründen nicht, erklärt Christoph Safferling, Professor für Strafrecht und Völkerrecht in Marburg, wo er auch das Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse leitet: "Es war eine bewusste politische Entscheidung aufgrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges, als die deutsche Militärjustiz himmelschreiende Unrechtsurteile fällte." Bei Desertationen, aber auch bei anderen angeblich "Wehrkraft zersetzenden" Delikten verhängten die Ankläger und Richter in Uniform im Regelfall die Todesstrafe.

In den Anfangsjahren der Bundesrepublik war die Wiederbewaffnung ohnehin höchst umstritten. Aber nach dem Geiste der neuen Verfassung sollte die Bundeswehr nunmehr "ganz fest verankert" sein in der Gesellschaft - ein "Parlamentsheer", sagt Christoph Safferling. Und so wurde damals gesetzlich festgelegt, "dass man auch die Form der Disziplinierung über das Strafrecht nicht Militärjuristen und Militärgerichten überlässt, sondern es der ganz normalen Zivilgerichtsbarkeit unterstellt."

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: AP)
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger möchte Militärstrafsachen zentralisierenBild: AP

Lange Verfahren

Jahrzehntelang war das völlig unproblematisch, solange nämlich die Bundeswehr weder im Ausland noch in einem bewaffneten Konflikt im Einsatz war. Aber seit 2002 sind deutsche Soldaten in Afghanistan – und so kommt es, dass plötzlich eine Staatsanwältin in Frankfurt/Oder entscheiden muss, ob ein Schütze nahe Kundus zu recht oder zu unrecht den Abzug seines Maschinengewehrs betätigt hat. Und da stellen sich natürlich Probleme, die mit einem "normalen" Verfahren nicht vergleichbar sind: Der Tatort lässt sich nicht inspizieren, Zeugenvernehmungen von afghanischen Beteiligten sind nur indirekt oder gar nicht möglich. Dazu kommt, dass spezifische militärische Abläufe und Strukturen, die ja für die Beurteilung eines Vorfalls sehr wichtig sein können, für einen ermittelnden Staatsanwalt womöglich Neuland sind.

Ein unbefriedigender Zustand, findet Rainer Arnold, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Obmann im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages: "Die Vergangenheit hat eben gezeigt, dass manche Verfahren gegen Soldaten zu lange gehen, dass es für die Soldaten im Einsatz eigentlich eine kaum zumutbare Hängepartie ist."

Zentraler Gerichtsstand in Kempten geplant

Genauso sieht das auch die Bundesregierung: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will jetzt alle Strafsachen von Soldatinnen und Soldaten mit Auslandsbezug von einer einzigen, spezialisierten Staatsanwaltschaft bearbeiten lassen – im bayerischen Kempten.

An diesen Plänen gibt es Kritik: Die politische Linke, die ohnehin gegen den Bundeswehreinsatz im Ausland ist, spricht von "Militärjustiz durch die Hintertür", von drohender Kumpanei zwischen Anklägern und Beschuldigten oder gar von einem "Freibrief für Massaker". So weit geht Omid Nouripour von den Grünen nicht – aber auch er sieht Risiken für die Unabhängigkeit der Justiz. "Die Zentralisierung könnte zumindest dazu führen, dass sich eine Sonderrechtssprechung für die Bundeswehr entwickelt." Nouripour plädiert daher eher für Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern.

Omid Nouripour (Foto: dpa)
Plädiert für Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften: Omid NouripourBild: picture alliance / dpa

Keine Verfahrensflut

Rainer Arnold kann die Bedenken und den Alternativvorschlag nicht nachvollziehen. Zum einen bliebe es natürlich vollständig bei einem zivilen Strafverfahren mit unabhängigen Staatsanwaltschaften und Richtern, zum anderen seien ja "zum Glück" überhaupt insgesamt sehr wenig Verfahren anhängig: "Da würde es viele Jahre geben, in denen die Schwerpunktstaatsanwaltschaften in bestimmten Bundesländern überhaupt nicht gebraucht würden." Und dann könne sich dort sich auch keine besondere Expertise entwickeln.

Meldungen in der deutschen Presse, wonach die Anzahl von Ermittlungsverfahren gegen Soldaten 2011 im Vergleich zu den Vorjahren stark zugenommen habe, sind übrigens nicht haltbar – das betonen Bundesjustizministerium und Verteidigungsministerium auf Anfrage der Deutschen Welle. Die Behörden haben schlichtweg kein belastbares und vergleichbares Zahlenmaterial; es fehlen zum Beispiel Statistiken aus den regionalen Staatsanwaltschaften – auch in diesem Punkt würde eine Zentralisierung in Kempten für mehr Transparenz sorgen.

Rainer Arnold
Hat keine Bedenken : Rainer ArnoldBild: picture alliance / dpa

Den Anspruch hoch halten

Ohne inhaltliche Aufschlüsselung führt eine reine Zahlenangabe auch leicht auf eine falsche Fährte, betont Rainer Arnold: "Bei vielen dieser Verfahren geht es eher um Routinen, also nicht um schwere Straftaten. Da geht es um Dinge, die auch im Heimatland passieren: um schwere Verstöße im Verkehrsbereich, Schlägereien, Kameradendiebstahl."

Aber entscheidend ist natürlich der Umgang mit den wirklich schwerwiegenden Fällen. Im Vergleich zur Militärjustiz - selbst zu der in anderen demokratischen Rechtsstaaten wie den USA - hat die zivile deutsche Rechtsprechung laut Professor Christoph Safferling eine besondere Chance: "Ich würde es immer für besser empfinden, wenn wir in einer Demokratie, in einem liberalen Rechtsstaat - so weit es eben geht - Menschenrechtsaspekte und zivile Strukturen versuchen aufrecht zu erhalten." Deutsche Soldatinnen und Soldaten sollten, so der Völkerrechtler, "das Kriegsrecht niemals als den Normalfall ansehen, sondern immer nur als die große Ausnahme".

Autor: Michael Gessat
Redaktion: Klaus Dahmann