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Mit Mama zur Uni

7. Februar 2012

Die Verkürzung der Schulzeit macht den Start ins Studium schon mit 17 möglich. Minderjährige auf dem Campus - das ist neu für viele Unis. Extra-Betreuung bekommen sie aber nicht.

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Cornelius Merz
Cornelius MerzBild: Marcel Kehrer

"Reif genug zum Studieren fühle ich mich eigentlich schon", meint Cornelius Merz – obwohl er bereits mit 17 Jahren in sein erstes Semester an der Universität Regensburg gestartet ist. Der Student mit den langen, braunen Locken gehört zum ersten Jahrgang, der in Bayern schon nach acht Jahren am Gymnasium ein Studium aufnimmt.

Schulzeitverkürzung in Bayern und Niedersachsen

Neben Bayern hat auch Niedersachsen die Gymnasialzeit von neun auf acht Jahre verkürzt. In den kommenden Jahren stehen dann auch in anderen Bundesländern Schulzeitverkürzungen an. Für die Hochschulen heißt das, dass mehr Minderjährige auf den Campus strömen.

Dass er Englisch und Geschichte studieren möchte, war Cornelius Merz schon seit ein paar Jahren klar. Der Schritt an die Uni fiel ihm deshalb nicht schwer. Mitschüler taten sich da nicht so leicht. "Es gibt halt unendlich viele Studiengänge", beschreibt Cornelius das Problem. "Wenn man nicht genau weiß, was man will, dann tut man sich da schon schwer."

Einverständniserklärung der Eltern ist Pflicht

Zeit zum Nachdenken, welches Studium in Frage kommt, hatten junge Männer früher bei der Bundeswehr oder im Zivildienst. Heute ist dieses Jahr nicht mehr verpflichtend. Stattdessen gibt es den Bundesfreiwilligendienst und das freiwillige soziale Jahr. Cornelius hat darauf verzichtet. Doch mit 17 an die Uni zu gehen, das geht jedoch nicht so ohne Weiteres. "Da müssen natürlich meine Eltern damit einverstanden sein. Denn wie es in dem Formular so schön hieß: Studieren ist nicht nur ein Privileg, sondern auch mit Pflichten verbunden."

An der Uni Regensburg geben die Eltern minderjähriger Studenten eine allgemeine Einverständniserklärung ab (Foto: Marcel Kehrer)
In Regensburg geben die Eltern Minderjähriger eine Einverständniserklärung abBild: Marcel Kehrer

Wer an der Uni Regensburg studieren möchte, benötigt deshalb Unterschrift der Eltern. Die ist Pflicht, erklärt Unisprecher Alexander Schlaak, und nennt das Grundproblem: "Minderjährige dürfen nur dann Rechtsgeschäfte abschließen, wenn sie ihnen ausschließlich Vorteile bringen. Bei einem Studium ist das nicht der Fall." Was zunächst verwundert, erklärt er mit Beispielen: Jedes Semester werden Studiengebühren fällig, und wer seine Bücher zu spät in die Bibliothek zurückbringt, muss Mahngebühren zahlen. Außerdem könne die Universität aus Personalgründen nicht alles überwachen. Zum Beispiel, welche Internetseiten die minderjährigen Studenten in den Computerräumen aufrufen.

Die Universität Regensburg holt deshalb vorsorglich die Unterschrift der Eltern ein – in einer General-Einwilligung, die sie eigens für die Eltern minderjähriger Studenten verfasst hat. "Bislang haben wir damit gute Erfahrungen gemacht", meint Unisprecher Schlaak.

Auf die Pausenaufsicht verzichtet die Uni Regensburg

Minderjährige Studenten am Campus, das hat die Universität Regensburg vor ganz neue Herausforderungen gestellt. Streng genommen wäre sogar eine Pausenaufsicht nötig, erklärt Franziska Hilbrandt vom Studentischen Sprecherrat in Regensburg, muss aber gleichzeitig lachen: "Die Vorstellung, dass Dozierende oder Leute aus der Hochschulleitung in den Pausen auf dem Campus herumschlendern und schauen, ob von den Minderjährigen jemand raucht, ist natürlich absurd."

Mit der Schulzeitverkürzung kommen mehr Minderjährige an die Unis (Foto: Marcel Kehrer)
Mit der Schulzeitverkürzung kommen mehr Minderjährige an deutsche HochschulenBild: Marcel Kehrer

Derlei Kontrollen schenkt sich die Universität. Die Unterschiede zwischen 17-jährigen und volljährigen Studenten, also ab 18 Jahren, bezeichnet Sprecher Alexander Schlaak ohnehin als "graduell". Auch eine besondere Hilfestellung für Minderjährige – etwa bei der Wohnungssuche, der Fach- und Kurswahl oder zum Kennenlernen von Mitstudenten – bietet die Universität nicht an. "Das sind ja nicht Achtjährige, sondern 17-Jährige. Wir müssen diese Studierenden nicht bei der Hand nehmen", meint Schlaak und betont, das passe auch nicht zum Charakter eines Studiums. Das Studium diene schließlich auch der Persönlichkeitsentwicklung. "Wie machen die minderjährigen Studierenden stattdessen auf die Beratungsstellen aufmerksam, die bei Problemen für sie da sind."

Wir müssen leider draußen warten

Bei einem Problem aber kann auch die Universität nicht helfen: Wenn es in der Freizeit in Bars und Clubs gehen soll. Unter 18 gilt auch für Studenten das Jugendschutzgesetz. Das heißt, harter Alkohol und der Besuch von Nachtclubs sind tabu. Manchmal müssen die Minderjährigen eben doch zurückstecken – zum Beispiel bei den "Ersti-Fahrten" der Fachschaften, bei denen sich Erstsemester-Studenten ein paar Tage in einer Jugendherberge kennen lernen können. "Viele davon haben sich entschieden, keine Minderjährigen mitzunehmen", weiß Franziska Hilbrandt vom Studentischen Sprecherrat. Bei der großen Zahl der Teilnehmer sei es den Fachschaften schlicht zu riskant, die Aufsichtspflicht zu übernehmen.

Cornelius Merz konnte das nicht schrecken. Er hat sich nach der vergleichsweise behüteten Schulzeit gut eingelebt an der Universität und mischt bereits in der Hochschulpolitik mit. Sein Studium mache ihm Spaß, sagt er: "Es war an manchen Stellen natürlich schon ein starker Unterschied im Leistungsniveau. Inzwischen hab ich das Gefühl, dass ich da durchsteige, und mein Studium erfolgreich abschließen kann."

Autor: Marcel Kehrer
Redaktion: Svenja Üing