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Dossier: Die juristischen Stationen auf dem Weg zu Neuwahlen

25. August 2005

Nach der Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten hat auch das Bundesverfassungsgericht die Neuwahlen als rechtmäßig eingestuft. Die Klage von zwei Abgeordneten wurde zurückgewiesen.

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Die Obersten Richter stehen vor einer schweren EntscheidungBild: dpa


Zwei Bundestagsabgeordnete hatten gegen die Parlamentsauflösung vor dem Verfassungsgericht Klage eingereicht. Der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz und die Chemnitzer SPD-Parlamentarierin Jelena Hoffmann halten eine Bundestagsauflösung für verfassungswidrig, weil es an den notwendigen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen fehle. Der Bundeskanzler besitze nach wie vor das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags. Insofern lägen nicht die Voraussetzungen für eine Auflösung des Bundestags vor.

Eine ähnliche Klage wie die von Hoffmann und Schulz gab es bereits 1983. Damals hatte Helmut Kohl (CDU) die Vertrauensfrage verloren und so Neuwahlen durchgesetzt. Die Klage von FDP-Abgeordneten hatten die Karlsruher Richter aber abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. August die Klagen der Abgeordneten zurückgewiesen. Nach der Entscheidung verstießen die im Bundestag absichtlich verlorene Vertrauensfrage von Bundeskanzler Schröder und der Beschluss von Bundespräsident Horst Köhler, das Parlament vorzeitig aufzulösen, nicht gegen Artikel 68 des Grundgesetzes. Das Gericht befand, der Einschätzung des Kanzlers, er könne künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen.

DW-WORLD hat in diesem Dossier Artikel gesammelt, die sich mit den Hintergründen zu dieser komplexen Frage beschäftigen.