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DOSB stützt Pechstein

Stefan Nestler29. Januar 2015

Rückenwind für Claudia Pechstein: Eine DOSB-Expertenkommission erklärt die medizinischen Gründe für die Dopingsperre gegen die Eisschnellläuferin für falsch und fordert, das Verfahren neu aufzurollen.

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Claudia Pechstein. Foto: Getty Images
Bild: AFP/Getty Images/K. Nogi

"Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann", teilte Wolfgang Jelkmann mit, der Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck. Jelkmann leitet die Kommission, die der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im vergangenen Oktober eingesetzt hatte, um den Fall Pechstein zu überprüfen. DOSB-Präsident Alfons Hörmann forderte den Weltverband ISU auf, das Verfahren gegen Pechstein wiederaufzunehmen: "Die von uns um Rat gebetenen Experten kommen zu einem klaren Ergebnis. Danach gibt es die vielen Fragezeichen in der Causa Pechstein zu Recht. Claudia Pechstein gilt damit aus unserer Sicht als Opfer. Man kann nur um Entschuldigung bitten." Die fünfmalige Olympiasiegerin war 2009 wegen zu hoher Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden, ohne dass es eine positive Dopingprobe gegeben hatte. Pechstein hatte stets behauptet, die hohe Zahl an Retikulozyten - "jungen" roten Blutkörperchen - seien auf eine erblich bedingte Störung und nicht auf Doping zurückzuführen.

DOSB-Chef Hörmann: "Sportgerichte sind unersetzbar"

"Ich wusste immer, dass ich Opfer und nicht Täter bin", sagte die 42-Jährige zum Abschlussbericht der DOSB-Kommission. "Es liegt eine wirklich schwere Zeit hinter mir, in der ich Gedanken ans Aufgeben immer wieder verdrängen musste. Jetzt weiß ich, dass es sich gelohnt hat, zu kämpfen." Vor zwei Wochen hatte die Eisschnellläuferin vor dem Oberlandesgericht München einen wichtigen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Gericht hatte ihre Schadenersatzklage gegen die ISU über mindestens 4,4 Millionen Euro zugelassen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Sportgerichtsbarkeit haben, da es Sportlern die Möglichkeit eröffnet, auch vor Zivilgerichte zu ziehen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. DOSB-Präsident Hörmann stellte sich ungeachtet des Falls Pechstein hinter die Sportgerichte: "Unabhängig davon halten wir die Sportgerichtsbarkeit für unersetzbar und richtig im Sinne eines einheitlichen Vorgehens im weltweiten Sport."

sn/asz (sid, dpa)