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Die Angst der Schwulen und Lesben

17. Mai 2013

Es ist das erschütternde Ergebnis einer EU-weit durchgeführten Umfrage: Zwei Drittel der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen wagen es noch immer nicht, ihre sexuelle Orientierung öffentlich zu machen.

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Ein - eng umschlungenes - schwules Paar (Foto: ParisPhoto/Fotolia)
Bild: ParisPhoto/Fotolia

"Angst, Isolation und Diskriminierung sind ein alltägliches Phänomen für die LSBT-Gemeinschaft in Europa", schreibt der Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), Morten Kjaerum, in dem am Freitag zum "Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie" veröffentlichten Bericht.

Für die Online-Umfrage waren 93.000 Menschen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Kroatien befragt worden, das im Juli dem Staatenbund beitreten soll. Es war damit laut der FRA die größte Umfrage ihrer Art. Dabei gaben 26 Prozent der Befragten an, sie seien in den vergangenen fünf Jahren wegen ihrer sexuellen Orientierung körperlich oder verbal angegriffen worden. Bei den Transsexuellen gaben sogar 28 Prozent an, in den letzten zwölf Monaten mehr als drei Mal angegriffen oder bedroht worden zu sein.

Der Leiter der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Morten Kjaerum (Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com)
Der Leiter der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Morten KjaerumBild: picture alliance/APA/picturedesk.com

Situation auch in traditionell toleranten Ländern verschlechtert

Einige erklärten, die Situation verschlechtere sich selbst in traditionell toleranten Ländern. "Die Situation ist heute schlimmer als sie es vor vier Jahren war", erklärte in der Umfrage etwa ein Belgier. In den Niederlanden, die 2001 als erster Staat der Welt die Homoehe legalisiert hatten, fühlten sich 20 Prozent der Befragten in Sportclubs, Krankenhäusern, bei der Wohnungssuche, beim Umgang mit Banken oder beim Ausgehen am Abend diskriminiert. Viele wagten es im Fall von Angriffen nicht, zur Polizei zu gehen.

Homosexuelle in Marokko starten Kampagne

Drei Viertel der schwulen Männer gaben an, es nicht zu wagen, ihre Homosexualität öffentlich zu zeigen. Der FRA-Bericht weist darauf hin, dass die Diskriminierung oft in der Schule beginne, so dass viele sich erst spät überhaupt zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen. "Die Mitgliedsstaaten müssen dafür sorgen, dass sich LSBT-Schüler in der Schule sicher fühlen, da dies der Ort ist, wo die negativen Erfahrungen, die sozialen Vorurteile und die Ausgrenzung der LSBT oft beginnen", heißt es in dem Bericht.

Rechtliche Sanktionen in mehr als 70 Staaten

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in mehr als 70 Staaten Homosexualität auch heute noch mit rechtlichen Sanktionen bedroht sei. Dies könne von mehrjährigem Freiheitsentzug bis zur Todesstrafe reichen. Die Bundesregierung fordere daher alle Staaten und Regierungen auf, die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte zu respektieren und zu schützen.

"Homosexuelle, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen haben ein Recht darauf, ein Leben in Würde und unter Achtung ihrer Privatsphäre zu führen, ohne Angst vor Gewalt oder Repressalien, Diskriminierung oder rechtlicher Verfolgung", so Löning weiter. Seine Hochachtung gelte allen Menschen, "die sich täglich, zum Teil unter großer Gefahr für ihre eigene Sicherheit, für die Durchsetzung dieser Rechte in Staat und Gesellschaft einsetzen".

In den Niederlanden findet derzeit die erste europäische Konferenz für die Rechte von Homosexuellen statt. Daran nehmen zahlreiche Minister unter anderem aus Finnland, Polen, Großbritannien, Belgien und Schweden sowie Vertreter des Europarates und von Menschenrechtsorganisationen teil.

In Frankreich kann die Homo-Ehe derweil endgültig in Kraft treten. Der Verfassungsrat in Paris gab grünes Licht für das neue Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren auch ein Adoptionsrecht einräumt. Die konservative Opposition hatte nach der Verabschiedung der Reform im französischen Parlament vor dreieinhalb Wochen umgehend den Verfassungsrat angerufen, um das Gesetz anzufechten. Dieser segnete das Gesetz nun komplett ab, betonte aber, dies bedeute kein "Recht auf ein Kind".

sti/uh/SC (afp, epd, kna)