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Berlin lehnt Ceta-Abkommen offenbar ab

Ursula Kissel26. Juli 2014

Beim geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada zeichnet sich nach einem Zeitungsbericht eine überraschende Wende ab: Laut "SZ" lehnt die Bundesregierung den Vertrag in seiner jetzigen Form ab.

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Container am Hamburger Hafen, Terminal Altenwerder (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Bis September soll es eine Entscheidung darüber geben, ob das angestrebte Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) eine Chance hat. Sollte zuvor ein anderes Abkommen - das der EU mit Kanada - in letzter Minute scheitern, sind die Aussichten dafür deutlich schlechter. Die Knackpunkte in beiden Verträgen sind dieselben: Es geht um das - weitgehend deckungsgleiche - Kapitel zum rechtlichen Schutz der Investoren.

Deshalb gilt der Vertrag der EU mit Kanada (Ceta) als Test für den mit den Vereinigten Staaten, wie ein Kommissionsbeamter in Brüssel der "Süddeutschen Zeitung" sagte. Werde es abgelehnt, so der Beamte, "dann ist auch das mit den USA tot".

Investorenklauseln "nicht zu akzeptieren"

Das Ceta-Abkommen mit Kanada ist eigentlich fertig verhandelt. Die Zustimmung steht aber noch aus. Anfang nächster Woche sollen die 28 Mitgliedstaaten den Vertrag offiziell zur Prüfung erhalten. Mehreren Regierungen, auch der in Berlin, liegt er bereits inoffiziell vor. Nach Angaben der "SZ" bestätigten EU-Diplomaten am Freitag in Brüssel, dass die Bundesregierung das Abkommen mit Kanada "so, wie es jetzt verhandelt ist", nicht unterschreiben wolle. Die Schutzklauseln seien "problematisch" und derzeit nicht zu akzeptieren.

Konkret geht es darum, welche Rechtssicherheiten ausländische Unternehmen erhalten sollen - wie sie also zum Beispiel vor Verstaatlichungen und Benachteiligungen im Gastland bewahrt werden können. Ohne diese Klauseln ist aber offenbar kaum ein kanadisches Unternehmen bereit, in Europa zu investieren. So heißt es in der Handelsabteilung der EU-Kommission.

In den Verhandlungen mit Kanada über das Ceta-Abkommen waren die Klauseln bisher akzeptiert worden. Dagegen stießen die deckungsgleichen Klauseln in dem TTIP-Abkommen mit den USA in Europa auf breite Ablehnung. Kritiker sind gegen die geplante Einführung privater Schiedsgerichte, vor denen Investoren Staaten verklagen könnten. Deutsches oder europäisches Recht dürfe beim Investitionsschutz nicht ausgehebelt werden. Befürchtet wird auch, dass Verbraucherschutz-Standards durch das TTIP- und das Ceta-Abkommen verwässert und kleinbäuerliche Strukturen wegen der preisgünstigeren Konkurrenz aus Übersee zerstört werden könnten.

kis/wl (rtr, Süddeutsche)