1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Deutsche Börse: Ärger wegen Iran-Geschäften

Andreas Kröner, Joseph Ax (Reuters)10. Februar 2015

US-Kläger wollen Zugriff auf Kunden-Gelder der Deutschen Börse in Luxemburg, von denen 1,7 Milliarden Dollar der iranischen Zentralbank gehören. Das könnte auch für deutsche Banken zum Präzedenzfall werden.

https://p.dw.com/p/1EZJ9
Deutschland Wirtschaft Börse in Frankfurt Rezessionsangst Anzeigetafel
Bild: dapd

Auf die Deutsche Börse kommt wegen umstrittener Iran-Geschäfte neuer Ärger zu. In den USA versuchen Hunderte Kläger vor Gericht Zugriff auf Vermögenswerte der iranischen Zentralbank zu bekommen, die auf einem Konto der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream in Luxemburg liegen. Es handelt sich dabei um Papiere im Wert von 1,7 Milliarden Dollar, wie aus US-Gerichtsdokumenten hervorgeht, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegen. Clearstream verwahrt Wertpapiere und andere Sicherheiten für Banken und Investoren.

Der Fall kann aus Sicht von Experten Auswirkungen auf alle Branchen haben, da er zeigen wird, ob der Arm der US-Justiz bis nach Europa reicht. "Das könnte ein Präzedenzfall werden", sagt Stephane Ober, der das Luxemburger Büro der Anwaltskanzlei Simmons&Simmons leitet.

Kläger im aktuellen Fall sind die Familien von US-Soldaten, die 1983 bei einem Bombenanschlag auf eine Kaserne in Beirut verletzt oder getötet wurden. Die Angehörigen der Soldaten machen den Iran für das Attentat in der libanesischen Hauptstadt verantwortlich und haben vor US-Gerichten Schadensersatz in Milliardenhöhe erstritten. Nun versuchen sie, diese Gelder einzutreiben. Bereits im Herbst 2013 stimmte Clearstream zu, 1,8 Milliarden Dollar der iranischen Zentralbank (Bank Markazi) freizugeben, die auf einem Clearstream-Depotkonto bei der Citigroup in den USA lagen.

Nun haben die Kläger auch die Gelder in Luxemburg entdeckt und fordern deren Herausgabe. Ziel der amerikanischen Iran-Sanktionen sei es, auch Vermögenswerte außerhalb der USA zu blockieren, wenn diese irgendeine Verbindung zu den Vereinigten Staaten hätten, erklärte Kläger-Anwalt Patrick Rocco im September bei einer Gerichtsanhörung in New York. "Sie sollen extraterritoriale Reichweite haben."

"Geschützt vorm Zugriff des US-Rechts"

Zugriff auf die Konten in Luxemburg können die Kläger jedoch nur bekommen, wenn sie einen Bezug zu den USA nachweisen, wie Simmons&Simmons-Experte Ober erklärt. Genau das versuchen die Anwälte der Anschlagsopfer nun. Clearstream habe ein Büro in New York, argumentieren sie. Zudem seien die iranischen Vermögenswerte in Dollar denominiert, Erträge aus den Wertpapieren flössen auf ein Clearstream-Konto bei JPMorgan in New York.

Clearstream weist das zurück. Das Geld auf dem amerikanischen Konto gehöre ausschließlich Clearstream, erklärten die Anwälte der in Luxemburg ansässigen Börsen-Tochter. Und für die Gelder im Großherzogtum sei das New Yorker Gericht nicht zuständig. "Die Vermögenswerte, die die Kläger ins Visier genommen haben, befinden sich in Luxemburg und sind damit kategorisch geschützt vor dem Zugriff des US-Rechts."

Zu den Aufgaben von Clearstream gehört es, die Gelder ihrer Kunden zu schützen. Wenn das Unternehmen Vermögenswerte an Dritte herausgibt, drohen ihm Klagen seiner Kunden. Die Deutsche-Börse-Tochter hat deshalb beantragt, die Klage in den USA abzuweisen, wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht. Darüber hinaus will sich Deutschlands größter Börsenbetreiber nicht zu dem Fall äußern. Die zuständige Richterin Katherine Forrest muss nun entscheiden, ob sie die Klage abschmettert oder den Fall weiter vorantreibt. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass sich das Verfahren über Jahre hinziehen wird.

"Die Kunst, nur einmal zu bezahlen"

Die Hoffnung des Dax -Konzerns, die Auseinandersetzung über Iran-Geschäfte ausgeräumt zu haben, hat sich damit endgültig zerschlagen. Anfang 2014 bezahlte die Deutsche Börse eine Strafe von 152 Millionen Dollar und legte damit einen Streit mit der US-Exportkontrollbehörde OFAC bei. Wenige Monate später leitete dann jedoch ein New Yorker Staatsanwalt neue Ermittlungen wegen des selben Falls ein.

Die Deutsche Börse hat wegen der neuen Verfahren Insidern zufolge bisher keine Rückstellung gebildet, aber die Aufregung ist groß. "Es ist ein Skandal, dass man einen Vergleich schließt und anschließend wegen des gleichen Falls erneut vor Gericht gezerrt wird", sagt ein Insider. Experten zufolge ist dies auch ein warnendes Beispiel für die Commerzbank und die Deutsche Bank, die wegen Iran-Geschäften ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen.

Das US-Rechtssystem sei komplizierter als das deutsche, betont eine mit dem Clearstream-Fall vertraute Person. Es gebe lokale und nationale Aufseher und verschiedene Behörden, die unabhängig von einander Verfahren einleiten könnten. Für beschuldigte Unternehmen sei es wichtig, bei einem Vergleich alle Behörden einzubinden, sagt ein anderer Kenner des US-Rechtssystem. "Die große Kunst ist es, nur einmal zu bezahlen."

Andreas Kröner, Joseph Ax (Reuters)