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Deutsche Filmförderung rechtmäßig

Jochen Kürten28. Januar 2014

Auch in Zukunft müssen die Betreiber von Kinos Geld zur Produktion einheimischer Filme zur Verfügung stellen. Das entschied jetzt das deutsche Verfassungsgericht.

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Symbolbild Kino Kamera Film
Bild: Fotolia/Sashkin

Karlsruhe bestätigt Filmföderung

Es bleibt alles beim Alten. An der deutschen Filmförderung ändert sich nichts. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Gegen das bestehende System der Filmförderung hatten mehrere Betreiber von Großkinos geklagt. Die bisherige Förderung fußt auf einer Art Solidaritätsabgabe. Kinobetreiber, Fernsehanstalten und Videotheken zahlen jährlich knapp 100 Millionen Euro in die staatliche Filmförderung ein.

Zweifel am deutschen Kino

Kinoketten wie der UCI-Kinowelt-Gruppe war das zu viel. Insbesondere wehrten sie sich auch gegen die ihrer Auffassung nach bestehende ungleiche Behandlung. Die TV-Sender und die Videowirtschaft zahlten zu wenig, die Kinobetreiber zu viel - so die Argumentation der Kinoketten. Außerdem würden zu viele deutsche Filme gefördert, die dann zu wenig einspielten. Die Großkinos erwirtschaften den Löwenanteil ihrer Einnahmen mit Filmen aus Hollywood. In den vergangenen Jahren hätten sie insgesamt 28 Millionen Euro mehr eingezahlt als die Videowirtschaft, sogar 60 Millionen Euro mehr als die Sendeanstalten.

Breite Basis für bestehendes System

Produzentenverbände, Länderförderungsanstalten, die Deutsche Filmakademie und auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatten sich zuvor für den Fortbestand des bestehenden Fördersystems ausgesprochen. Es gehe um eine Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Films, so Grütters.

Insgesamt wird die deutsche Filmwirtschaft mit einer Summe von 340 Millionen Euro gefördert. Das Geld kommt aus drei Töpfen: Steuermitteln des Bundes, der Länder und eben Abgaben der Filmwirtschaft. Der zweite Senat des Verfassungsgerichts entschied nun, dass alles beim Alten bleiben soll.

jk/pl (dpa)