1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Philippinen Südchinesisches Meer

Yuhan Zhu23. Januar 2013

Manila will im Territorialstreit mit China im Südchinesischen Meer ein UN-Schiedsgericht einschalten. Warum der Schritt sinnvoll ist, auch wenn das Gericht nichts zuständig ist, erklärt Völkerrechtler Stefan Talmon.

https://p.dw.com/p/17QEX
Porträt von Prof. Dr. Stefan Talmon (Foto: DW/Yunching Chang)
Prof. Dr. Stefan TBild: DW
Landkarte zeigt das Südchinesische Meer und seiner Anreinerstaaten (Grafik: DW/Peter Steinmetz)
Das Scarborough-Riff befindet sich im Südchinesisches MeerBild: DW

Deutsche Welle: Die Philippinen fordern China auf, "ungesetzliche Aktivitäten" auf dem Scarborough-Riff (auf Chinesisch: Huangyan) zu unterlassen, die "die Souveränitätsrechte und die Zuständigkeit der Philippinen verletzen". Mit der Einschaltung des UN-Schiedsgerichts beruft sich das Land auf das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982, dem auch China später beigetreten ist. Können die Philippinien mit diesem Schritt etwas bewirken?

Stafen Talmon: Völkerrechtlich ist dieser Schritt wirkungslos. Die Philippinen und die Volksrepublik China sind beide Vertragsparteien des UN-Seerechtsübereinkommens. Im Rahmen des Übereinkommens können gewisse Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung des Seerechtübereinkommens, einem internationalen Streitbeilegungsbeilegungsmechanismus unterworfen werden, auch von einer Vertragspartei einseitig. Der Gerichtshof entscheidet Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des Seerechtsübereinkommens.

Deswegen muss man sich fragen, ob der Streit zwischen den Philippinen und China tatsächlich ein Streit über die Anwendung und Auslegung dieses Übereinkommens ist. Selbst wenn das so wäre, besteht im UN-Seerechtübereinkommen die Möglichkeiten für Staaten, gewisse Streitigkeiten von der Zuständigkeit der internationalen Gerichte auszunehmen. Genau das hat China getan, als es 1996 Vertragspartei des Übereinkommens wurde. In einer Erklärung hat China die Streitigkeiten über die Souveränität von Inseln von der Gerichtsbarkeit des Gerichthofs ausgenommen. Deshalb hat der Gerichtshof keine Zuständigkeit für diesen Streit und wird sich als nicht zuständig erklären. Die Aktion der Philippinen ist lediglich als politischen Hilferuf zu werten.

China kontrolliert jetzt das Scarborough-Riff/Huangyan und schickt regelmäßig Patrouillen-Boote ins Gewässer um die Inseln. Leitet sich daraus schon ein Rechtsanspruch für die Souveränität über die Inseln ab?

Nein. Beide Länder beanspruchen die Inselgruppen nach wie vor für sich. Die Tatsache, dass jetzt China die Inselgruppe kontrolliert oder dort Patrouillen durchführt, heißt nicht, dass China einen rechtsgültigen Souveränitätstitel über diese Inseln hätte. De facto hat China derzeit vielleicht die Kontrolle, aber diese Kontrolle wird rechtlich von den Philippinen in Frage gestellt. Das ist auch bei Inselstreitigkeiten zwischen China und Japan der Fall. De facto hat Japan die Kontrolle über die Senkaku/Diaoyu-Inseln, während China den japanischen Rechtstitel bestreitet. Allein die Kontrolle über Inseln oder eine Inselgruppe sagt nichts über den Rechtstitel aus, solange dieser bestritten ist. Es wäre dann anders, wenn die Philippinen sagen würden, "O.K. China kontrolliert die Inseln, und wir nehmen das so hin und akzeptieren das", dann könnte sich daraus eine Rechtstitel für China ergeben. Aber solange die Philippinen gerade das Gegenteil tun und sagen, "China beansprucht widerrechtlich unsere Inseln, und besetzt vielleicht sogar unsere Inseln", oder sagt, die chinesischen Ansprüche über die Seegebiete im Südchinesischen Meer seien rechtswidrig, solange kann China daraus kein Rechtstitel wachsen.

Wer entscheidet dann, wem die Inseln gehören?

Die Frage, wem die Inseln rechtlich gehören, beantwortet das UN-Seerechtsübereinkommen nicht. Das ist eine Frage des allgemeinen Völkerrechts, wem ein gewisses Territorium zusteht. Deswegen ist es auch keine Frage, die der Seegerichtshof oder ein Schiedsgericht unter dem UN-Seerechtsübereinkommen entscheiden kann. Im Artikel 298 des Übereinkommens geht es um fakultative Ausnahmen von der obligatorischen Gerichtsbarkeit unter dem UN- Seerechtsübereinkommen. China hat die sogenannten fakultativen Ausnahmen unter dem Artikel 298 erklärt. Das heißt, dass alle Streitigkeiten, die im Artikel 298 aufgenommen sind, von der Gerichtsbarkeit der UN-Gerichte ausgenommen sind. Darin finden sich solche Themen wie Abgrenzung von Meeresgebieten/Seegrenzen, Streitigkeiten über Souveränität über Inseln. Deswegen können China, Philippinen und andere Anrainerstaaten des Südchinesischen Meers nur durch Verhandlungen eine Lösung erreichen. Die UN-Gerichte könnten nur dann entscheiden, wenn China die Gerichtsbarkeit der UN-Gerichte anerkennen würde.

Was müssten die Philippinen konkret tun, um ihre territorialen Ansprüche zu bekräftigen?

Die Philippinen müssen keine Handlungen vornehmen. Es reicht, wenn sie gegen Chinas Kontrolle über die Inseln protestiert. Allein das Wort "Protest" reicht, um die Erstärkung des chinesischen Anspruchs zu verhindern. Auch wenn China in den nächsten 50 Jahren diese Inseln kontrolliert und die Philippinen einfach nur weiter weiter sagen, "das sind unsere Inseln, und China kontrolliert die Inseln widerrechtlich", dann reicht es das aus, damit diese Frage völkerrechtlich ungeklärt bleibt.

Im Streit um die Senkaku/Diaoyu-Inseln im Ostchinesischen Meer protestiert auch China gegen die De-facto-Kontrolle der Inselgruppe durch Japan. Aber Peking übernimmt im Falle des Scarborough-Riff/Huangyan die Argumentation von Japan. Ist das nicht widersprüchlich?

China argumentiert oft in einer Art und Weise, wenn es um die eigenen Ansprüche geht, und stellt dann die gleiche Argumentation anderer Staaten in Frage, wenn es um deren Ansprüche geht. Auf der einen Seite sagt China: "Wir kontrollieren das Scarborough-Riff/Huangyan, also sind das unsere Inseln. Auch wenn andere Staaten dagegen protestieren, ändert sich daran nichts." Auf der anderen Seite akzeptiert China die Argumentation Japans nicht, dass Tokio die Senkaku/Diaoyu-Inseln kontrolliere, und deshalb auch zu Japan gehörten. Beide Seiten verwenden also die gleiche Argumentation, und beide Seiten stellen die gleiche Argumentation in Frage.

Deshalb kommt es letztlich auf die objektive völkerrechtliche Lage an. Die Frage lautet: Wem stehen die Inseln zu und wer hat die Souveränität über die Inseln? Die Frage, ob ein Staat einen rechtsgültigen Erwerbstitel hat. Zum Beispiel durch Entdeckung, in früheren Zeiten Eroberung, oder Verwaltung ohne Widerspruch anderer Staaten hat. Eine Insel zu besetzen, dort sogar Militär zu stationieren oder Patrouillen um diese Inseln herumzufahren, all das allein produziert keinen Rechtstitel, solange die andere Seite immer widerspricht. Dass die Philippinen jetzt den Streit vor ein internationales Gericht bringen wollen, zeigt ja auch, dass das Land dem Anspruch Chinas widerspricht und dies öffentlich dokumentiert.

Prof. Dr. Stefan Talmon ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht. Vor seiner Berufung nach Bonn im Oktober 2011 war er zuletzt Professor of Public International Law an der Universität Oxford und Fellow des St. Anne's College, Oxford (2003-2011).