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Hartz IV für arbeitsuchende EU-Ausländer

Christoph Hasselbach26. März 2015

Arbeitslose EU-Ausländer dürfen nicht pauschal von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Diese Meinung hat jetzt der EU-Generalanwalt vertreten und könnte damit ein entsprechendes EuGH-Urteil vorwegnehmen.

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Menschenschlange Foto: picture-alliance/dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Es ist nur ein Rechtsgutachten von EU-Generalanwalt Melchior Wathelet, kein Urteil. Doch die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgen meist dieser Orientierungshilfe. Insofern stellen sich Sozialgerichte in den EU-Mitgliedsstaaten auf ein entsprechendes Urteil aus Luxemburg in den nächsten Monaten ein.

Im aktuellen Fall geht es um eine schwedische Staatsbürgerin bosnischer Herkunft mit drei Kindern. Sie hatte in Deutschland mehrere Male kurzzeitig gearbeitet, dann in Berlin Arbeitslosengeld bezogen.

Die Behörden hatten die Zahlungen aber nach einigen Monaten gestoppt mit der Begründung, arbeitslose EU-Ausländer könnten von solchen Leistungen ausgeschlossen werden. Dagegen hatte die Frau geklagt.

Nach EU-Generalanwalt Wathelet kann einem EU-Bürger, der mehr als drei Monate in Deutschland lebt und dort auch gearbeitet hat, der Anspruch auf Hartz IV bei Arbeitslosigkeit nicht automatisch verweigert werden. Die Behörden müssten im Einzelfall prüfen, welche "tatsächliche Verbindung mit dem Aufnahmemitgliedsstaat" bestehe.

Antragsteller müssen sich um Arbeit bemühen

Bisher haben EU-Bürger keinen Anspruch auf Sozialleistungen in einem anderen Mitgliedsland, wenn sie dort noch nicht gearbeitet haben oder gar kein Interesse erkennen lassen, dort Arbeit zu suchen - so sieht es der Europäische Gerichtshof vor.

Generalanwalt Wathelet zufolge müssen die Antragsteller "effektiv und tatsächlich" Arbeit suchen. EU-Staaten seien grundsätzlich zu einem Ausschluss berechtigt, "um das finanzielle Gleichgewicht der nationalen sozialen Sicherungsysteme zu erhalten". Niemand hat also ein Recht, in ein anderes EU-Land zu ziehen, nur um dort Sozialleistungen zu beziehen.

EuGH-Gebäude mit Schild Foto: picture-alliance/dpa/T. Frey
Meist folgt der EuGH dem Gutachten des GeneralanwaltsBild: picture-alliance/dpa/T. Frey

Herbert Brücker, der in den Bereichen internationale Migration und europäische Integration am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg forscht, schränkt im Deutsche-Welle-Gespräch ein: "Man kann Kindergeld beziehen, aber Kindergeld ist eigentlich keine Sozialleistung. Kindergeld kann man dann beziehen, wenn man seinen Lebensmittelpunkt verlagert hat."

Generalanwalt Wathelet sieht im Fall der schwedischen Staatsbürgerin bosnischer Herkunft auch durch die schulpflichtigen Kinder einen Grund, ihr Sozialhilfe zu gewähren. Eltern und ihre regelmäßig im Aufnahmeland zur Schule gehende Kinder hätten dann unabhängig von der Arbeitssuche ein Aufenthaltsrecht.

Soziales Gefälle

Die Frau dürfte also nicht nur wegen ihrer früheren Arbeit, sondern auch wegen ihrer in Deutschland zur Schule gehenden Kinder gute Chancen haben, Recht zu bekommen. Ein automatischer Anspruch lässt sich daraus aber laut EU-Generalanwalt Wathelet nicht ableiten. In seinem Gutachten bestätigt er, dass das "finanzielle Gleichgewicht der nationalen sozialen Sicherungssysteme" gewahrt werden müsse.

Experte Brücker schlägt allerdings "eine gewisse Harmonisierung der Sozialsysteme" mit ähnlichen Sätzen vor, so dass die soziale Absicherung zum Beispiel 30 Prozent des durchschnittlichen Einkommens betragen könne. "Dann blieben die absoluten Größen erhalten, und sie müssen auch erhalten bleiben, weil das sonst die Arbeitsmärkte in den jeweiligen Ländern ruinieren würde."

Angst vor Ausbeutung

Würden arbeitsuchende EU-Ausländer generell von Sozialleistungen ausgeschlossen, würde das nach den Worten von Maria Loheide, einem Vorstandsmitglied der Diakonie, leicht auf noch mehr Ausbeutung hinauslaufen. "Viele Arbeitgeber in Deutschland nutzen die prekäre Lebenssituation der zugewanderten EU-Bürger aus, die keine andere Wahl haben, als unhaltbare Arbeitsbedingungen und Niedriglöhne anzunehmen", erklärte sie gegenüber dem Evangelischen Pressedienst epd.

Erntehelfer auf dem Feld Foto: picture-alliance/dpa
Ohne Saisonkräfte läuft nichts in der LandwirtschaftBild: picture-alliance/dpa

Nach ihrer Einschätzung kämen einige Wirtschaftszweige in Deutschland ohne zugewanderte EU-Bürger gar nicht mehr aus. "Allein über 200.000 Saisonarbeitnehmer benötigt die deutsche Landwirtschaft, im Baugewerbe und in der fleischverarbeitenden Industrie sind überwiegend Unionsbürger angestellt", so Loheide. In ihren Augen wäre ein EuGH-Urteil, das dem Gutachten des Generalanwalts folgt, also ein gewisser Ausgleich für die Betroffenen.