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Wohllebens Verteidiger blitzen ab

Marcel Fürstenau13. Juni 2013

Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Carsten S. lehnt es beim Neonazi-Prozess ab, Fragen der Verteidiger des Mitangeklagten Wohlleben zu beantworten. Den Anwälten der Nebenkläger steht er hingegen Rede und Antwort.

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Ralf Wohlleben, Angeklagter im NSU-Prozess, im Gerichtsaal A 101 des Oberlandesgerichts München. (Foto: AP Photo/Matthias Schrader)
Bild: picture-alliance/dpa

Es ist der zehnte Tag des Strafverfahrens gegen die mutmaßliche Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte müssen sich wegen der Ermordung von neun Männern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin verantworten. Carsten S. und Holger G. haben bislang ausgesagt, die Anderen ziehen es vor, zu schweigen.

Im Gegensatz zu Holger G. ist Carsten S. außerdem bereit, sich nicht nur den Fragen des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl und der Bundesanwaltschaft zu stellen, sondern auch denen der zahlreichen Anwälte. Allerdings lehnt es der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte S. am Donnerstag ab, Fragen der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben zu beantworten. Sein Mandant sei dazu nur bereit, wenn sich auch Wohlleben "umfassend" zur Person und zur Sache äußern würde, sagt S.' Verteidiger Jacob Hösl. "Wir lassen uns nicht erpressen," kommentiert Wohllebens Verteidiger Ralf Klemke die Entscheidung seines Anwaltskollegen.

"Es geht hier um Waffengleichheit"

Das Wortgefecht ist noch nicht zu Ende. "Es geht hier um Waffengleichheit, wir hätten auch eine Reihe von Fragen", kontert S.' Verteidiger Hösl. Und der Angeklagte selbst ergänzt: "Ich will, dass nicht nur ich mich nackig mache, sondern er auch." Dass Wohlleben es S. im Laufe des NSU-Prozesses gleichtut und sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern wird, ist nach dem bisherigen Verlauf des Strafverfahrens unwahrscheinlich. Er macht seit Prozess-Beginn Anfang Mai von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.

Der Angeklagte S. will hingegen "reinen Tisch" machen, wie er am vergangenen Dienstag sagte. In seinen ausführlichen Schilderungen hat er seinen früheren Gesinnungsgenossen Wohlleben erheblich belastet. Dabei geht es insbesondere um die Beschaffung einer Waffe vom Typ "Ceska", die S. seinen Angaben zufolge den mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos übergeben hat. Die beiden haben sich im November 2011 das Leben genommen, um ihrer Festnahme zu entgehen. Die von S. besorgte "Ceska" ist höchstwahrscheinlich die Waffe, mit der im Zeitraum von 2000 bis 2006 neun der zehn Morde begangen wurden.

Einzige Überlebende des mutmaßlichen Terror-Trios ist die im NSU-Prozess wegen Mordes angeklagte Beate Zschäpe. Auch sie verweigert die Aussage. Carsten S. ist dennoch bereit, Fragen von Zschäpes Pflichtverteidigern zu beantworten. Damit soll das Strafverfahren am Dienstag kommender Woche fortgesetzt werden.