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Wie viel Folter ist erlaubt?

Helle Jeppesen25. Juni 2007

Seit 20 Jahren gibt es die UN-Konvention gegen Folter. Am 26. Juni 1987 wurde die Konvention von Dänemark ratifiziert und trat damit in Kraft. Doch das Problem war damit längst nicht aus der Welt.

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Folter im Gefängnis Abu Ghraib in Bagdad (Archiv 2003) Quelle: AP
Folterbilder aus dem Gefängnis Abu Ghraib in BagdadBild: AP

Bis heute gibt es 51 Staaten, die das absolute Folterverbot nicht ratifiziert haben. Das bedeutet jedoch längst nicht, dass es keine Folter mehr in den 144 Ländern gibt, die ratifiziert haben. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International machen immer wieder darauf aufmerksam, dass die UN-Konvention gegen Folter nicht eingehalten wird. Fast täglich findet man in den internationalen Medien Berichte über Folter - auch aus Ländern, die sich einer demokratischen Verfassung auf der Grundlage der Menschenrechte rühmen.

Keine Schurkenlisten

Sune Segal arbeitet für das Internationale Rehabilitationscentrum für Folteropfer (IRCT) in Kopenhagen, einer Organisation, die sich weltweit um die Rehabilitation von Folteropfern kümmert. Entstanden aus einem der weltweit ersten Behandlungszentren für Folteropfer, ist die IRCT mittlerweile Dachorganisation für Mitglieder in 129 Ländern, die weltweit medizinische Behandlungszentren für Folteropfer unterstützen. Zwar veröffentlicht das IRCT keine Schurkenlisten. Doch es gibt nach Segals Worten Länder, die immer wieder auffallen, die immer wieder Andersdenkende foltern. Dazu gehörten zum Beispiel der Irak, der Sudan sowie Usbekistan.

Oft ist es schwierig, eine Dokumentation über Verstöße gegen die Konvention zusammenzustellen. Doch die UN-Anti-Folter-Konvention hat zumindest eines in den vergangenen 20 Jahren geschafft: Kein Land und kein Diktator gibt gerne zu, dass Folter angewendet wird. Folter ist in der internationalen Gemeinschaft anrüchig geworden und kein Kavaliersdelikt mehr, das man unter den Teppich kehren kann.

"Ein bisschen Folter"

Die Diskussion der letzten Jahren, nämlich ob beim Verhör, zum Beispiel von mutmaßlichen Terroristen, "ein bisschen Folter" erlaubt sein könnte, hat aus Sicht der IRCT eine völlig falsche Richtung eingeschlagen. Denn bei Folter, so auch Sune Segal, gehe es nicht darum, Informationen zu gewinnen. Diese seien ohnehin unbrauchbar, weil jeder unter Folter alles sagen werde, um seinen Peinigern zu entkomme. "Folter ist vor allem ein Instrument, um Angst und Terror in einer Gesellschaft zu verbreiten, es ist ein Instrument, um jegliche Form von Opposition zu ersticken. Folter wird eingesetzt, um die Kontrolle zu behalten und an der Macht zu bleiben."

Die UN-Konvention gegen Folter stellt ausdrücklich fest, dass es nie einen gültigen Vorwand geben kann, um Folter einzusetzen, genau so wenig wie "ein bisschen Folter" akzeptabel sein könnte. Das Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit ist eines der Grundrechte eines jeden Menschen. In seinem Stellenwert ist es nach Segals Worten gleichzusetzen mit den Verboten gegen Sklaverei und Genozid.