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Pussy Riots im Straflager

22. Oktober 2012

Auch die Berufung hatte keine Entlastung gebracht: Zwei der Musikerinnen von "Pussy Riot" wurden zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie wurden jetzt in Straflager gebracht, hunderte Kilometer von ihren Kindern entfernt.

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Nadezhda Tolokonnikova (l) und Maria Alyokhina schauen durch einen Schlitz in der Tür (Foto: rtr)
Russland Prozess gegen Pussy Riot in Moskau Nadeschda Tolokonnikowa und Maria AljochinaBild: Reuters

Verbannt, weggesperrt, isoliert - die Anhänger und Unterstützer der russischen Punkerinnen der Band "Pussy Riot" sehen ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Die verurteilten Bandmitglieder wurden in Straflager in Zentralrussland gebracht, wo die beiden Mütter ihre zweijährige Haft entfernt von ihren Familien absitzen sollen.

Nadia Tolokonnikowa wurde nach Mordowia, Maria Aljochina nach Perm verlegt, wie ihre Anwälte mitteilten. Auch das Moskauer Untersuchungsgefängnis bestätigte den Abtransport. In den beiden Regionen Mordowia und Perm gibt es eine Menge Gefangenenlager aus der Sowjet-Ära, die für ihre harten Bedingungen berüchtigt sind. Menschenrechtsaktivisten sprachen in ersten Kommentaren unter anderem von "der schlimmsten Gefängnishölle".

Die auf Bewährung freigelassene russische Pussy-Riot-Sängerin Jekaterina Samuzewitsch hatte jüngst beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine vorläufige Klage eingereicht. Sie gehe in Straßburg gegen die Haftbedingungen und Verstöße im Gerichtsverfahren vor, erklärte die Musikerin. Samuzewitschs zweijährige Haftstrafe war zur Bewährung ausgesetzt worden.

Hoffnung auf den Europäischen Gerichtshof

Ihre Kritik an den Haftbedingungen stützt sich auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Folterverbot. "Wir mussten jeden Tag um fünf Uhr morgens aufstehen und kamen um ein Uhr morgens zurück in das Gefängnis", beklagte Samuzewitsch. Ihre Anwältin Irina Chrunowa ergänzte in einem Interview mit dem Radiosender Moskauer Echo, während der Verhandlung seien den Angeklagten zudem Essen und Getränke verweigert worden.

Die drei Frauen waren im August wegen "Rowdytums" und Anstiftung zu religiösem Hass verurteilt worden. Die Sängerinnen hatten in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale ein "Punkgebet" gegen Präsident Wladimir Putin aufgeführt und dessen Rücktritt gefordert. Samuzewitsch war auf Bewährung freigekommen, weil sie bereits wenige Sekunden nach Betreten der Kirche festgenommen worden war und daher an der eigentlichen Aktion nicht mehr teilnahm.

SC/as (afpe, dpa)