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Länder uneins über NPD-Verbot

6. April 2015

Der Brandanschlag von Tröglitz hat die Diskussion um das NPD-Verbotsverfahren befeuert. Doch die Innenminister der Länder sprechen nicht mit einer Stimme. Auch Bundespolitiker sehen den Verbotsantrag skeptisch.

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Anhänger der rechtsextremen NPD demonstrieren am 01.05.2013 in Berlin (Foto: dpa)
Demonstration von NPD-Anhängern (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/Florian Schuh

Eine zweite Niederlage in Karlsruhe gälte als politisches Desaster. Im Jahr 2003 war ein erstes NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Daher waren die Bundesländer alarmiert, als sie im derzeit laufenden Vorverfahren neue Hausaufgaben bekamen. Die Richter müssen prüfen, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird - oder ob der Antrag als unzulässig oder nicht hinreichend begründet zurückgewiesen wird.

Der Bundesrat, der den neuen Anlauf zu einem NPD-Verbot unternommen hatte, muss dem Gericht bis zum 15. Mai zusätzliche Beweise für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei vorlegen. Außerdem geht es um den Einfluss sogenannter V-Leute. Karlsruhe will Belege dafür, wie viele Informanten die Sicherheitsbehörden "abgeschaltet" haben und wie dies abgelaufen ist. Weil solche Spitzel des Verfassungsschutzes nicht offengelegt wurden, hatten die Richter den ersten Verbotsantrag 2003 abgewiesen.

Von optimistisch bis skeptisch

Die Länder wollen dem Bundesverfassungsgericht bald die geforderten Nachweise liefern. Mehrere Ressortchefs demonstrierten bei einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) Zuversicht. Allerdings tun sich auch Risse auf: Während einige Ländervertreter das Verfahren offensiv vorantreiben, geben sich andere - ebenso wie manche Bundespolitiker - skeptisch.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, die Nachfrage der Richter nach weiteren Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der rechtsextremen Partei sei nichts Ungewöhnliches. "Verzögerungen im Verfahren befürchte ich nicht." Die Erfolgsaussichten seien weiter gut.

Roben der Richter des Bundesverfassungsgerichts (Foto: dpa)
Neue Hausaufgaben aus KarlsruheBild: picture-alliance/dpa

"Bekämpft die Demokratie aggressiv"

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier, der den neuen Verbotsantrag maßgeblich vorantrieb, erklärte, die NPD erfülle alle Voraussetzungen für ein Verbot: "Sie will unser Gesellschaftssystem umstoßen, bekämpft die Demokratie und unsere Freiheit aggressiv kämpferisch, und sie propagiert offen Ausländerhass. Das haben die Demagogen an der Spitze dieser Partei nicht über Nacht aufgegeben."

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte: "Wir sind angetreten, um das Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD zu gewinnen. Deshalb werden wir alles tun, um das Gericht zu überzeugen." Ein Verbot der NPD wäre "ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht", so Jäger.

"Nicht um jeden Preis"

Hessen, das dem Gang nach Karlsruhe besonders kritisch gegenüberstand, zeigt sich hingegen zurückhaltend. Die Innenressorts müssten nun gemeinsam mit den Prozessvertretern prüfen, wie der Bitte des Bundesverfassungsgerichtes auf geeignete Weise entsprochen werden könne, erklärte ein Sprecher des CDU-geführten Innenministeriums.

Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner verlangte einen wasserdichten Antrag der Länder. "Wir sind für ein zweites NPD-Verbotsverfahren, aber nicht um jeden Preis", sagte Klöcker - die auch rheinland-pfälzische CDU-Landeschefin ist - der dpa. "Wenn man sich nicht ganz sicher ist, dass am Ende wirklich ein Verbot steht, sollte man das Risiko nicht eingehen."

Nadelöhr V-Mann-Akten

CDU-Innenexperte Clemens Binninger hegt weiter Zweifel, dass die NPD verboten werden kann. "Wir waren im Bundestag von Anfang an sehr skeptisch, ob ein Verbotsverfahren gegen die zweifellos verfassungsfeindliche NPD am Ende auch erfolgreich sein kann", erklärte er.

"Ich bin gespannt, wie die Länder jetzt nachweisen wollen, dass sie keine V-Leute mehr einsetzen. Denn die bereits abgegebene pauschale Erklärung ist dem Verfassungsgericht offenkundig zu wenig." Schließlich umriss Binninger ein mögliches Nadelöhr des Verfahrens: Eine solche Engstelle tue sich auf, wenn das Gericht auch V-Mann-Akten sehen wolle. "Dann könnte es für die Länder schwierig werden."

jj/kle (dpa, afp)