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NADA geht gegen Freispruch für Kraus vor

27. Oktober 2014

Handball-Nationalspieler Michael Kraus steht ein unruhiger Herbst bevor. Die Nationale Anti-Doping-Agentur sieht durch Kraus' Freispruch das Kontrollsystem gefährdet und schaltet ein Schiedsgericht ein.

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Handballer Michael Kraus im Trikot von Frisch Auf Göppingen (Foto: Stuart Franklin/Bongarts/Getty Images)
Bild: Getty Images

Der Freispruch für Handball-Nationalspieler Michael Kraus vom Vorwurf eines Dopingvergehens kommt auf den Prüfstand. Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) rollt Kraus' Fall noch einmal auf und lässt das Ende August gefällte Urteil der Anti-Doping-Kommission (ADK) des Deutschen Handballbundes (DHB) überprüfen. Kraus war vorgeworfen worden, dreimal innerhalb von 18 Monaten nicht bei unangemeldeten Dopingkontrollen angetroffen worden zu sein. Drei verpasste Dopingkontrollen - sogenannte Strikes - haben normalerweise unweigerlich eine Strafe in Form einer Sperre zur Folge. Bei der Verhandlung am 28. August hatte die ADK des DHB jedoch entschieden, dass beim letzten Kontrollversäumnis am 20. November 2013 kein Verschulden von Kraus vorgelegen habe, und seine Suspendierung nach 38 Tagen wieder aufgehoben. Die NADA sah durch den Freispruch "das Kontrollsystem gefährdet" und legte am Montag bei einem Adhoc-Schiedsgericht entsprechende Rechtsmittel ein.

"Mit der Überprüfung durch ein unabhängiges Schiedsgericht strebt die NADA eine weitergehende Klärung des Einzelfalles an. Wenn Sportler sich in Zukunft auf dieses Urteil berufen, können sie sich jederzeit einer Dopingkontrolle entziehen, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Damit wird eine Lücke im Regelwerk geöffnet, die durch die Meldepflichten in den vergangenen Jahren geschlossen wurde", begründete die NADA in einer Pressemitteilung ihren Schritt.

Kraus: "Kein Klingeln an der Tür"

Als Mitglied des A-Kaders zählt Kraus zum nationalen Testpool der NADA und muss vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations & Management System (ADAMS) eingeben. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis bewertet werden. Kraus hatte erklärt, er habe an jenem Tag kein Klingeln an der Haustür vernommen. Da der NADA-Kontrolleur diese Angabe mit seiner Aussage stützte, sah die ADK keine Grundlage für eine Sperre.

"Es ist das gute Recht der NADA, Rechtsmittel einzulegen. Das hat uns nicht überrascht. Wenn dies zu Rechtssicherheit im Ergebnis führt, liegt dies in unser aller Interesse", erklärte Anja Matthies, Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission und DHB-Vizepräsidentin, die für Rechtsfragen zuständig ist. Unmittelbare Auswirkungen für Kraus hat der NADA-Vorstoß nicht. Bis zu einem Urteil des Schiedsgerichts kann der 31-Jährige weiter für seinen Bundesligaverein Frisch Auf Göppingen und die Nationalmannschaft auf Torejagd gehen. Der Aufbauspieler gehört außerdem zum erweiterten Kader der DHB-Auswahl für die EM-Qualifikation, in die das Team von Bundestrainer Dagur Sigurdsson in dieser Woche mit den Spielen am Mittwoch gegen Finnland und Sonntag in Österreich startet. Für beide Partien wurde Kraus jedoch nicht berücksichtigt.

asz/ck (dpa)