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Friedrich: Rücktritt bei Ermittlungen

14. Februar 2014

Der in der Affäre Edathy unter Druck geratene Bundesagrarminister Friedrich will vorerst im Amt bleiben. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch ein Ermittlungsverfahren aufnehmen, werde er sein Amt zur Verfügung stellen.

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Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich
Bild: picture-alliance/dpa

Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) macht einen möglichen Amtsverzicht wegen der Affäre um den zurückgetretenen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy von den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft abhängig. "Ich war davon überzeugt, dass ich politisch wie rechtlich richtig gehandelt habe", erklärte Friedrich in Berlin. "Sollte die Staatsanwaltschaft zu anderen Ergebnissen kommen und ein Ermittlungsverfahren aufnehmen, werde ich mein Amt zur Verfügung stellen", so der CSU-Politiker.

Friedrich hatte im Oktober 2013 in seiner Eigenschaft als Bundesinnenminister erfahren, dass der Name des damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht war. Diese Information hätte er nicht an ein Nicht-Regierungsmitglied, in dem Fall an SPD-Parteichef Sigmar Gabriel, weitergeben dürfen, sagt die Opposition und fordert den Rücktritt des Ministers. Das sei eine Verletzung von Dienstgeheimnissen.

Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte, Bundeskanzlerin Angela Merkel habe am Vormittag am Telefon "ein intensives Gespräch" mit Friedrich geführt. Friedrich habe betont, dass er seinerzeit kein Mitglied der damaligen Bundesregierung über die Vorgänge informiert habe, sondern ausschließlich den SPD-Vorsitzenden Gabriel. Die Erklärung Friedrichs zeige aber, "dass der Minister sich der Dimension des Sachverhalts bewusst ist", so Seibert.

Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen

Im Fall um den SPD-Politiker Sebastian Edathy hat die Staatsanwaltschaft Hannover erstmals bestätigt, dass gegen den früheren Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Fröhlich, sagte in Hannover, Edathy habe nach Erkenntnissen seiner Behörde zwischen Oktober 2005 und Juni 2010 neun Mal im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens insgesamt 31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 14 Jahren bestellt. Dabei habe es sich um Material an der Grenze zur Strafbarkeit gehandelt.

Die ersten sieben Bestellungen seien Edathy per Post geschickt worden, die beiden letzten als Downloads, die über die Server des Bundestages gelaufen seien. Dabei sei der SPD-Politiker konspirativ vorgegangen, sagte Fröhlich. Er habe verschiedene Mail-Adressen genutzt und für die Bezahlung eigens Kreditkartenkonten eingerichtet. Auch die Downloads über einen Server des Bundestags weisen nach Ansicht der Ermittler in diese Richtung, weil zu diesem mehrere Nutzer Zugang haben.

Seine Behörde habe sich zu der Aufnahme von Ermittlungen entschlossen, sagte Fröhlich, weil sie wie zahlreiche andere deutsche Staatsanwaltschaften auch davon ausgehe, dass wer grenzwertiges kinderpornografisches Material bei einer Firma im Ausland bestelle und dabei konspirativ vorgehe, auch im Besitz von Material sein könnte, das in Deutschland strafbar sei. Edathy hatte am 7. Februar überraschend sein Bundestagsmandat niedergelegt und diesen Schritt mit gesundheitlichen Problemen begründet.

Verletzung von Dienstgeheimnissen

Weil Edathy vermutlich schon vorab von den Ermittlungen erfahren habe, sei die Staatsanwaltschaft "hoffnungslos in der Hinterhand" gewesen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beweismaterial vernichtet wurde oder Computer beiseite geschafft wurden. Fröhlich zeigte sich schockiert davon, dass es womöglich ein Leck in seinem Haus oder bei der Polizei gab. "Dass trotz der überaus großen Zurückhaltung der Staatsanwaltschaft Hannover derart viele Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind, die Ermittlungsakten teilweise sogar vollständig widergegeben wurden, erschüttert mich und meine Behörde zutiefst", so der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover. Bei einer Durchsuchung in Edathys Räumen waren Pressevertreter zugegen.

Es seien zwei Computer sichergestellt worden, auf denen aber vermutlich kein verbotenes Material gefunden werden könne. Die Auswertung dauere noch an, sagte Fröhlich als Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover.

pg/sti/nw (dpa, afp, rtr)