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NSU - kein kurzer Prozess

Marcel Fürstenau6. Mai 2016

Am 6. Mai 2013 begann das Strafverfahren gegen die rechtsextremistische Terrorgruppe. Dass es inzwischen drei Jahre dauert, wundert viele. Die Geduld des Gerichts könnte sich aber auszahlen, meint Marcel Fürstenau.

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Beate Zschäpe und Polizeibeamte am ersten Tag des NSU-Prozesses (Foto: Reuters/Michael Dalder)
Beate Zschäpe am ersten Verhandlungstag des NSU-ProzessesBild: Reuters/Michael Dalder

Müsste nach 280 Verhandlungstagen mit doppelt so vielen Zeugen nicht längst alles gesagt sein? Kann es nach so langer Zeit noch Überraschungen geben im Prozess gegen den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU)? Ja, das ist möglich. Wer daran zweifelt, sei an das Verhalten der Hauptangeklagten Beate Zschäpe erinnert. Die rechtsextremistische Weggefährtin der mutmaßlichen Mörder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verweigerte vor dem Münchener Oberlandesgericht zwei Jahre und sieben Monate lang jede Aussage. Am 9. Dezember 2015 brach sie dann doch ihr Schweigen. Allein das war eine Sensation.

Zschäpes wie auch immer motivierter Sinneswandel löste zwar vor allem bei den Angehörigen der Opfer verständliche Enttäuschung aus, weil sie sich selbst als Unschuldslamm darstellte. Trotzdem hat sie den NSU-Prozess einen großen Schritt vorangebracht. Denn mit ihrer von einem Pflichtverteidiger verlesenen Erklärung bestätigte sie in wesentlichen Punkten die Anklage. Für die Morde an neun Männern mit ausländischen Wurzeln und einer deutschen Polizistin gibt es nämlich keine Augenzeugen.

Die Taktik des Vorsitzenden Richters Götzl ist aufgegangen

Ob Zschäpe von ihren furchtbaren Freunden wirklich erst im Nachhinein über die Taten informiert wurde, darf man für unglaubwürdig halten. Dass sie persönlich dabei war, als die Opfer kaltblütig erschossen wurden, davon ging selbst die Bundesanwaltschaft nicht aus. Dennoch ist sie wegen Mordes angeklagt, weil sie ihren Komplizen 13 Jahre lang den nötigen "sicheren Rückzugsraum" organisiert hat. Eine durchaus gewagte Argumentation, die der schwer fassbaren Dimension der rassistischen Verbrechen geschuldet sein dürfte.

Porträt Marcel Fürstenau (Foto: DW)
DW-Hauptstadtkorrespondent Marcel FürstenauBild: DW/S. Eichberg

Für das Strafmaß noch wichtiger dürfte Zschäpes Eingeständnis sein, den letzten Unterschlupf des NSU-Trios in Zwickau in Brand gesetzt zu haben. Denn dabei hat sie nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft den möglichen Tod einer Nachbarin und von Bauarbeitern in Kauf genommen. Alle diese Vorwürfe wären ohne die Aussage der Hauptangeklagten schwerer zu beweisen gewesen. Für das Strafmaß ist dieser Anklagepunkt aber von zentraler Bedeutung. Schon deshalb war es richtig, dass sich der Vorsitzende Richter Manfred Götzl auf Zschäpes mitunter undurchsichtige Manöver eingelassen hat. Anscheinend in der Hoffnung, sie so zum Reden zu bringen.

Ohne Zschäpes Aussage hätte Wohlleben weiter geschwiegen

Dazu gehört vor allem die Bestellung des vierten Pflichtverteidigers im vergangenen Sommer - mehr als zwei Jahre nach Beginn des NSU-Prozesses. Ihm vertraut die Hauptangeklagte, während sie mit den drei anderen kein Wort mehr wechselt. Paradoxerweise hat erst die Sprachlosigkeit zwischen Zschäpe und ihren ursprünglichen Verteidigern das Eis gebrochen. Denn plötzlich beendete sie doch noch ihr Schweigen. Und anschließend sagte auch noch Ralf Wohlleben aus, der eine zentrale Rolle bei der Beschaffung der Tatwaffe gespielt haben soll.

Nun könnte die Beweisaufnahme bald abgeschlossen sein. Dass noch alle bis Januar 2017 angesetzten Verhandlungstage benötigt werden, ist keineswegs sicher. Über das Strafmaß für Zschäpe, Wohlleben und drei weitere Angeklagte lässt sich nur spekulieren. Enttäuschungen können nicht ausbleiben. Denn die Angehörigen der Opfer werden wohl nie erfahren, warum gerade ihre Väter, Söhne und Brüder vom NSU ermordet wurden. Dazu wird Zschäpe nichts sagen. Hätte sie aber bis ans Ende des Prozesses geschwiegen, wäre die Enttäuschung noch größer.

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