Eine Person mit einem Hörgerät im linken Ohr sitzt an einem Laptop und hält ein Handy in der Hand. (Quelle: iStock)
Deine Deutschprüfung

Informationen zu barrierefreien Prüfungen

Menschen mit Behinderung können eine barrierefreie Prüfung ablegen. Bei der Anmeldung zu einer solchen angepassten Prüfung sind einige Dinge zu beachten. Meist wird zum Beispiel ein Attest verlangt.

Ärztliches Attest

Für die Anmeldung zu einer barrierefreien Prüfung ist in der Regel ein ärztliches Attest nötig, in dem Art und Grad der Behinderung angegeben sind. Ein Schwerbehindertenausweis wird von den Prüfungsanbietern oft nicht akzeptiert.

Als Beispiele für Behinderungen, für die es barrierefreie Prüfungen gibt, nennen Anbieter häufig:

  • Seh- und Hörbehinderungen
  • motorische Behinderungen
  • Lese-Rechtschreibstörung
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bzw. Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS)
  • Sprechstörungen


Meist wird ein Attest verlangt, das höchstens zwei Jahre alt ist. Beim TestDaF darf das Attest nicht älter als fünf Jahre sein. 

Ein Attest in deutscher oder englischer Sprache wird von allen Anbietern akzeptiert. Zu einem Attest in einer anderen Sprache muss eine beglaubigte Übersetzung eingereicht werden, die von professionellen Übersetzenden erstellt wurde. Beim Schweizer fide-Test können auch Atteste in französischer oder italienischer Sprache vorgelegt werden.

 

Anmeldung

Die Anmeldefrist für eine barrierefreie Prüfung kann länger sein als die offiziell angegebene Frist, weil die Testzentren Zeit brauchen, um die jeweilige Prüfung vorzubereiten. Zum Beispiel kann die Vorbereitungszeit für Prüfungen in Braille-Schrift bis zu sechs Monate betragen. Deshalb ist es gut, sich schon früh beim gewählten Testzentrum oder direkt beim Anbieter zu informieren.

Das TestDaF-Institut bietet auch ein spezielles Online-Anmeldeformular für Menschen mit Behinderung an.

Bei Prüfungen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) wenden sich Teilnehmende direkt an die ÖIF-Zentrale, um die Details einer barrierefreien Prüfung zu besprechen. 

 

Prüfungsbedingungen

Bei der Anmeldung wird individuell besprochen, welche Möglichkeiten es gibt, die Prüfung anzupassen. Dann wird eine Vereinbarung getroffen und in der Regel schriftlich festgehalten.

Häufig werden folgende Möglichkeiten angeboten:

  • vergrößerter Text oder Text in Braille-Schrift
  • Abspielen von Audios in höherer Lautstärke
  • Video in Gebärdensprache oder Lippenlese-Videos
  • Einsatz von Hilfsmitteln, z. B. PC mit Screenreader, Kopfhörer
  • Einsatz von Assistenzpersonen, die z. B. Hörtexte in die Gebärdensprache übersetzen oder für Menschen mit motorischer Behinderung das Schreiben übernehmen
  • verlängerte Bearbeitungszeit
  • zusätzliche Pausen
  • Einzelprüfung in einem separaten Raum
  • Weglassen eines Prüfungsteils


Wenn keine dieser Maßnahmen geeignet ist, wird gemeinsam überlegt, wie die Prüfungsbedingungen individuell angepasst werden können. Es kann vorkommen, dass ein bestimmtes Testzentrum die entsprechenden Bedingungen nicht bieten kann. In diesem Fall wird besprochen, welches andere Testzentrum für die Prüfung in Frage kommt.

Die bei der Anmeldung vereinbarten Prüfungsbedingungen gelten. Kurzfristige Änderungen sind in der Regel nicht möglich.

 

Kosten 

In der Regel tragen die Anbieter die Kosten für die Umsetzung der vereinbarten Prüfungsbedingungen. Das bedeutet: Die Prüfungsgebühr ändert sich nicht. Es kann aber Ausnahmen geben, über die im Vorgespräch informiert wird.

 

Informationen zu barrierefreien Prüfungen der einzelnen Anbieter

 

Dieser Artikel ist auch in englischer Sprache verfügbar. Ruf dazu den Menüpunkt „Sprache“ auf.

(Stand: Juni 2023)